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BAG-Urteil berücksichtigt

Zeiterfassung Pflicht 2027
Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Das Arbeitszeiterfassungsgesetz kommt — so setzen Sie die Pflicht rechtzeitig und rechtskonform um.

Jetzt vorbereiten Funktionsübersicht ansehen →
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Von der EuGH-Entscheidung zur Pflicht

Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zum Arbeitszeiterfassungsgesetz

2019

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit verpflichten.

2022

BAG-Beschluss

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland bereits jetzt — auf Grundlage von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

2025

Gesetzentwurf

Der Entwurf zum Arbeitszeiterfassungsgesetz konkretisiert die Anforderungen: elektronisches System, tägliche Erfassung, 2 Jahre Aufbewahrung.

2027

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt in Kraft. Arbeitgeber müssen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung einsetzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Wen betrifft die Pflicht?

Kurz gesagt: fast alle Arbeitgeber in Deutschland

Alle Arbeitgeber

Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Auch Kleinstunternehmen mit einem Mitarbeiter sind betroffen.

  • Unternehmen jeder Größe
  • Alle Branchen
  • Vollzeit, Teilzeit, Minijob

Besonderheiten

Für einige Beschäftigungsformen gelten besondere Regeln oder die Pflicht besteht bereits länger.

  • Minijobber: Pflicht seit 2015 (MiLoG)
  • Vertrauensarbeitszeit: Erfassung trotzdem nötig
  • Leitende Angestellte: Sonderregelungen möglich

Ausnahmen

Nur wenige Gruppen sind von der Pflicht ausgenommen.

  • Selbstständige ohne Angestellte
  • Geschäftsführer (Organmitglieder)
  • Freie Mitarbeiter / Freelancer

Was muss Ihr System können?

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Zeiterfassungssystem

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen
Pausen vollständig dokumentieren
Elektronisches Erfassungssystem verwenden
Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren
Manipulationssicher und revisionssicher speichern
Einsichtnahme durch Aufsichtsbehörde ermöglichen

docunest erfüllt alle Anforderungen

ArbZG-konform, revisionssicher, elektronisch — sofort einsatzbereit.

In 3 Schritten zur rechtskonformen Zeiterfassung

Kein Onboarding-Call, keine Schulung, keine komplizierte Konfiguration

01

Kostenlos registrieren

In 2 Minuten eingerichtet. Keine Kreditkarte, kein Vertrag, keine versteckten Kosten.

02

Mitarbeiter einladen

Per Link oder E-Mail. Mitarbeiter können sofort Zeiten erfassen — per App, Browser oder Kiosk-Terminal.

03

Rechtssicher erfassen

Ab dem ersten Stempel sind Sie ArbZG-konform. Alle Zeiten werden revisionssicher dokumentiert.

Häufige Fragen zur Zeiterfassungspflicht

Jetzt vorbereiten — nicht erst 2027

Die Pflicht gilt bereits. Je früher Sie starten, desto entspannter wird der Übergang.

Pflichtkonform starten
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Funktionen

  • Digitale Stempeluhr
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  • Kiosk-Terminal

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