BAG-Urteil berücksichtigt

Zeiterfassung Pflicht 2027
Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Das Arbeitszeiterfassungsgesetz kommt — so setzen Sie die Pflicht rechtzeitig und rechtskonform um.

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Von der EuGH-Entscheidung zur Pflicht

Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zum Arbeitszeiterfassungsgesetz

2019

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit verpflichten.

2022

BAG-Beschluss

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland bereits jetzt — auf Grundlage von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

2025

Gesetzentwurf

Der Entwurf zum Arbeitszeiterfassungsgesetz konkretisiert die Anforderungen: elektronisches System, tägliche Erfassung, 2 Jahre Aufbewahrung.

2027

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt in Kraft. Arbeitgeber müssen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung einsetzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Wen betrifft die Pflicht?

Kurz gesagt: fast alle Arbeitgeber in Deutschland

Alle Arbeitgeber

Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Auch Kleinstunternehmen mit einem Mitarbeiter sind betroffen.

  • Unternehmen jeder Größe
  • Alle Branchen
  • Vollzeit, Teilzeit, Minijob

Besonderheiten

Für einige Beschäftigungsformen gelten besondere Regeln oder die Pflicht besteht bereits länger.

  • Minijobber: Pflicht seit 2015 (MiLoG)
  • Vertrauensarbeitszeit: Erfassung trotzdem nötig
  • Leitende Angestellte: Sonderregelungen möglich

Ausnahmen

Nur wenige Gruppen sind von der Pflicht ausgenommen.

  • Selbstständige ohne Angestellte
  • Geschäftsführer (Organmitglieder)
  • Freie Mitarbeiter / Freelancer

Was muss Ihr System können?

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Zeiterfassungssystem

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen
Pausen vollständig dokumentieren
Elektronisches Erfassungssystem verwenden
Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren
Manipulationssicher und revisionssicher speichern
Einsichtnahme durch Aufsichtsbehörde ermöglichen

docunest erfüllt alle Anforderungen

ArbZG-konform, revisionssicher, elektronisch — sofort einsatzbereit.

In 3 Schritten zur rechtskonformen Zeiterfassung

Kein Onboarding-Call, keine Schulung, keine komplizierte Konfiguration

01

Kostenlos registrieren

In 2 Minuten eingerichtet. Keine Kreditkarte, kein Vertrag, keine versteckten Kosten.

02

Mitarbeiter einladen

Per Link oder E-Mail. Mitarbeiter können sofort Zeiten erfassen — per App, Browser oder Kiosk-Terminal.

03

Rechtssicher erfassen

Ab dem ersten Stempel sind Sie ArbZG-konform. Alle Zeiten werden revisionssicher dokumentiert.

Häufige Fragen zur Zeiterfassungspflicht

Ab wann gilt die Zeiterfassungspflicht genau?
Das BAG hat bereits 2022 festgestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung jetzt schon besteht. Das Arbeitszeiterfassungsgesetz konkretisiert ab 2027 die Anforderungen und führt Bußgelder bei Verstößen ein. Wir empfehlen, nicht bis 2027 zu warten.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Der Gesetzentwurf sieht Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vor. Zudem können Verstöße bei Betriebsprüfungen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nachteilig sein.
Reicht eine Excel-Tabelle als Zeiterfassung?
Nein. Das Gesetz verlangt ein elektronisches System, das manipulationssicher ist. Excel-Tabellen können nachträglich verändert werden und erfüllen diese Anforderung nicht.
Gilt die Pflicht auch im Homeoffice?
Ja. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt unabhängig vom Arbeitsort. Auch im Homeoffice müssen Beginn, Ende und Pausen erfasst werden. Mit docunest geht das bequem per App.
Was ist mit Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit bleibt grundsätzlich möglich — aber die Arbeitszeiten müssen trotzdem erfasst werden. Der Arbeitgeber kann lediglich auf die Kontrolle der Zeiten verzichten, nicht auf die Erfassung selbst.
Müssen auch Minijobber erfasst werden?
Ja, und das schon seit 2015. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet Arbeitgeber bereits zur Dokumentation der Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten.

Jetzt vorbereiten — nicht erst 2027

Die Pflicht gilt bereits. Je früher Sie starten, desto entspannter wird der Übergang.

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