Zeiterfassung Pflicht 2027
Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Das Arbeitszeiterfassungsgesetz kommt — so setzen Sie die Pflicht rechtzeitig und rechtskonform um.
Von der EuGH-Entscheidung zur Pflicht
Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zum Arbeitszeiterfassungsgesetz
EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit verpflichten.
BAG-Beschluss
Das Bundesarbeitsgericht stellt fest: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland bereits jetzt — auf Grundlage von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.
Gesetzentwurf
Der Entwurf zum Arbeitszeiterfassungsgesetz konkretisiert die Anforderungen: elektronisches System, tägliche Erfassung, 2 Jahre Aufbewahrung.
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt in Kraft. Arbeitgeber müssen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung einsetzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Wen betrifft die Pflicht?
Kurz gesagt: fast alle Arbeitgeber in Deutschland
Alle Arbeitgeber
Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Auch Kleinstunternehmen mit einem Mitarbeiter sind betroffen.
- Unternehmen jeder Größe
- Alle Branchen
- Vollzeit, Teilzeit, Minijob
Besonderheiten
Für einige Beschäftigungsformen gelten besondere Regeln oder die Pflicht besteht bereits länger.
- Minijobber: Pflicht seit 2015 (MiLoG)
- Vertrauensarbeitszeit: Erfassung trotzdem nötig
- Leitende Angestellte: Sonderregelungen möglich
Ausnahmen
Nur wenige Gruppen sind von der Pflicht ausgenommen.
- Selbstständige ohne Angestellte
- Geschäftsführer (Organmitglieder)
- Freie Mitarbeiter / Freelancer
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Häufige Fragen zur Zeiterfassungspflicht
Jetzt vorbereiten — nicht erst 2027
Die Pflicht gilt bereits. Je früher Sie starten, desto entspannter wird der Übergang.