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Die besten FastDocs-Alternativen für Kanzleien

Welche Lösungen zur digitalen Erfassung von Mandanten- und Personalstammdaten neben FastDocs in Frage kommen und wofür sie jeweils taugen.

Baktash Hossainzadeh··11 Minuten

Wer nach Alternativen zu FastDocs sucht, hat ein klar umrissenes Problem. Stammdaten kommen unvollständig, verspätet oder auf Papier in die Kanzlei. Jede Lücke erzeugt eine Rückfrage. Welche Alternative passt, hängt davon ab, ob nur dieser eine Schritt gelöst werden soll oder ob er Teil einer größeren Umstellung ist.

FrageAntwort
Was ist FastDocsOnline-Fragebogen für Mandanten- und Personalstammdaten mit Feldprüfung und Import in DATEV oder in Addison OneClick
Was kostet esClient ab 20 Euro monatlich, Staff ab 54 Euro monatlich, DATEV-Integration 20 bis 30 Euro monatlich plus einmalig 399 Euro, Mindestlaufzeit ein Jahr
Wichtigste Alternativender Erfassungsweg der DATEV, Addison OneClick, HR-Systeme auf Mandantenseite und docunest als Plattform mit dem Fragebogen als Modul
Entscheidende FrageWie viele Mandate und Beschäftigungsverhältnisse werden im Jahr tatsächlich neu angelegt
Wann ein Wechsel lohntWenn beide Produkte zusammen zu teuer werden, die Jahresbindung stört oder die Erfassung nur einer von mehreren Engpässen ist

Drei Punkte vorweg: Ein Fragebogen ist so gut wie seine Feldprüfungen, insbesondere bei Sozialversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer und IBAN. Der Erstfall ist der seltenere, Stammdaten ändern sich laufend. Und der eigentliche Aufwand liegt oft im Anstoßen und Nachhalten. Das Ausfüllen dauert selten lange.

FastDocs erfasst Stammdaten über Online-Fragebogen. Das Produkt ist in zwei Bereiche geteilt: Fastdocs Client für Mandantenstammdaten und Fastdocs Staff für Personalstammdaten. Die Fragebogen prüfen Eingaben bereits beim Ausfüllen, etwa IBAN und Sozialversicherungsnummer, und übergeben den fertigen Datensatz per Import an DATEV, konkret an LODAS oder Lohn und Gehalt, sowie an Addison OneClick.

Die Preise sind öffentlich einsehbar. Fastdocs Client beginnt laut Anbieter bei 20 Euro monatlich in der Lite-Variante und liegt bei 40 Euro in der Pro-Variante, gestaffelt nach Zahl der Kanzleimitarbeiter. Fastdocs Staff liegt bei 54, 74 und 104 Euro monatlich je nach Paket. Die DATEV-Integration wird mit 20 bis 30 Euro monatlich zuzüglich einmalig 399 Euro ausgewiesen, die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.

Der Zuschnitt ist eng und bewusst so gewählt. Es geht um den Anfang einer Beziehung, also um das Anlegen eines Mandats oder eines Beschäftigungsverhältnisses. Belegverarbeitung, Kontierung und laufende Zusammenarbeit gehören nicht dazu.

Die Aufteilung in zwei Produkte. Wer sowohl Mandanten- als auch Personalstammdaten digital erfassen will, bezahlt zwei Bausteine plus Integration. In kleinen Kanzleien summiert sich das schnell über das hinaus, was ein einzelner Fragebogen wert erscheint.

Die Jahresbindung. Zwölf Monate Mindestlaufzeit sind im Markt üblich. Sie verhindern die Korrektur nach drei Monaten, wenn die Mandanten den Fragebogen nicht annehmen.

Der Fragebogen ist nur ein Baustein. Viele Kanzleien stellen fest, dass die Stammdatenerfassung zwar geordnet ist, das Nachfassen bei laufenden Unterlagen, die Freigaben und der Belegeingang aber unverändert Aufwand kosten. Dann führt die Suche in ein anderes Lager.

Wer die Namen sortieren will, sortiert zuerst die Gruppen. Zwei davon werden regelmäßig verwechselt, und daraus entstehen die meisten Fehlentscheidungen.

Stammdaten-Spezialisten lösen genau den Erfassungsschritt, mit geprüften Feldern und einem Import in das Lohn- oder Kanzleisystem. FastDocs gehört hierher und ist unter FastDocs im Vergleich im Einzelnen beschrieben.

Portale der Kanzlei- und Lohnsoftware bringen eine eigene Erfassungsstrecke mit, die im jeweiligen Herstellerumfeld endet. Sie sind selten so komfortabel wie ein Spezialwerkzeug, kosten aber nichts zusätzlich, wenn die Lizenz ohnehin vorhanden ist.

Plattformen mit Fragebogen als Modul decken die Erfassung zusammen mit Dokumentenaustausch, Freigaben und laufender Zusammenarbeit ab.

Wer einen Spezialisten durch einen Spezialisten ersetzt, verbessert Details. Wer den Aufwand nach der Erfassung lösen will, muss das Lager wechseln.

Die naheliegendste Alternative liegt oft schon im Haus. Für die Lohnbuchhaltung bietet die DATEV eigene Wege, Mitarbeiterdaten digital zu erheben und in die Lohnabrechnung zu übernehmen, ohne dass ein weiterer Anbieter hinzukommt.

Es entfällt die Schnittstelle. Kein zusätzlicher Vertrag, keine Datenübergabe nach außen, keine zweite Anmeldung für den Mandanten, sofern er die DATEV-Umgebung ohnehin nutzt.

Die Grenzen liegen in der Bequemlichkeit. Spezialwerkzeuge investieren erheblich in die Führung durch den Fragebogen, in verständliche Formulierungen und in die Prüfung beim Ausfüllen. Wo der Mandant überfordert ist, entstehen genau die Rückfragen, die vermieden werden sollten. Wer noch mit Papierformularen arbeitet, macht mit dem DATEV-eigenen Weg trotzdem den günstigsten ersten Schritt.

Wolters Kluwer bietet mit Addison OneClick ein eigenes Mandantenportal mit Erfassungsstrecken, das auf die Addison-Kanzleisoftware aufsetzt. FastDocs unterstützt diesen Weg laut Anbieter als Zielsystem, was zeigt, dass beide Welten nebeneinander bestehen.

Wer ohnehin mit Addison arbeitet, fragt sich weniger, ob ein Spezialwerkzeug besser ist. Die Frage lautet, ob der Unterschied den zusätzlichen Vertrag rechtfertigt. Die Antwort hängt an der Zahl der Neuzugänge im Jahr. Am Funktionsumfang hängt sie nicht.

Ein Teil der Mandanten führt Personaldaten bereits in einem eigenen System, etwa in einer HR-Software mit Onboarding-Strecke. Dort ist der beste Fragebogen der, den niemand ausfüllen muss.

Sinnvoll ist dann eine Übergabe aus dem System des Mandanten in die Lohnabrechnung, statt die Daten ein zweites Mal zu erheben. Der Aufwand verschiebt sich damit von der Erfassung zur Abstimmung von Feldern und Formaten, und dieser Aufwand fällt einmal an statt bei jedem neuen Mitarbeiter.

Bei wenigen großen Mandaten lohnt das. Bei vielen kleinen Mandaten, die kein eigenes System haben, führt der Weg ins Leere.

In diese Gruppe gehört docunest. Der Personalfragebogen ist dort ein mehrstufiges Formular, das die Mitarbeiterdaten erhebt, sie als PDF ausgibt, in die Freizeichnung übergeben kann und die Lohndaten als DATEV-Export bereitstellt.

Der Fragebogen selbst unterscheidet sich kaum. Der Unterschied liegt in dem, was danach passiert. Dieselbe Plattform trägt Dateiaustausch, Freigaben, Aufgabensteuerung und die laufende Belegverarbeitung, sodass für den Mandanten ein Zugang genügt und die Kanzlei einen Vertrag hat statt drei.

Der umgekehrte Punkt gehört zur Ehrlichkeit dazu: Wer ausschließlich Stammdaten erfassen will und alles andere gelöst hat, zahlt bei einer Plattform für Bausteine, die er nicht nutzt. Dann ist ein Spezialwerkzeug die wirtschaftlichere Wahl.

Ein Fragebogen ist so gut wie seine Prüfungen. Diese Felder verursachen im Meldewesen die meisten Rückläufer und gehören deshalb in jeden Test.

Die Sozialversicherungsnummer ist formal prüfbar und wird von Mitarbeitern häufig falsch abgeschrieben. Die Steuer-Identifikationsnummer hat eine Prüfziffer, die eine Falscheingabe sofort auffallen lässt. Die IBAN ist prüfbar und dennoch eine der häufigsten Fehlerquellen. Der Geburtsname fehlt regelmäßig, obwohl er im Meldewesen benötigt wird. Und die Staatsangehörigkeit samt Arbeitserlaubnis entscheidet über weitere Pflichtangaben.

Wer ein Werkzeug prüft, füllt einen Fragebogen bewusst falsch aus und schaut, an welcher Stelle das System eingreift. Ein Fragebogen, der alles annimmt, verschiebt die Prüfung in die Kanzlei und spart dort nichts.

Ein Detail fällt erst beim Import auf. Nicht jedes Zeichen übersteht den Weg in die Lohnsoftware. Namen mit Zeichen außerhalb des westeuropäischen Zeichensatzes, etwa mit Häkchen oder Sonderformen einzelner Buchstaben, ersetzen manche Exporte still.

Das Ergebnis ist tückisch. Die Kanzlei sieht keine Fehlermeldung, nur einen abgewiesenen Datensatz ohne Angabe des betroffenen Feldes. Gesucht wird dann bei der Schnittstelle. Der Name bleibt unverdächtig.

In einem Test gehört deshalb ein Mitarbeitername mit solchen Zeichen dazu. Ein Werkzeug, das ihn korrekt überträgt oder wenigstens sauber meldet, erspart einen Fehlerlauf, den niemand einplant.

Personalstammdaten sind besonders schutzbedürftig, weil sie Angaben zu Gesundheit, Religionszugehörigkeit und familiären Verhältnissen enthalten können.

Geklärt gehört deshalb einiges. Der Ort der Verarbeitung, denn ein Hosting innerhalb der EU ist die Mindestanforderung. Die Aufbewahrung: Wie lange bleiben ausgefüllte Fragebogen im System des Anbieters, und lassen sie sich gezielt löschen. Und der Zugriff im Supportfall, also ob Mitarbeiter des Anbieters Einblick in ausgefüllte Bogen nehmen können und ob das protokolliert wird.

Diese Fragen sind bei einem Stammdatenwerkzeug wichtiger als bei vielen anderen Systemen, weil hier ausschließlich personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Vor jeder Auswahl lohnt eine nüchterne Betrachtung, wo die Zeit tatsächlich verloren geht.

In vielen Kanzleien kostet das Anstoßen und Nachhalten mehr Zeit als das Ausfüllen. Wer erinnert den Mandanten daran, dass ein neuer Mitarbeiter gemeldet werden muss? Und wer merkt, dass der Fragebogen nach zwei Wochen noch offen ist?

Ein Werkzeug, das den Bogen bereitstellt, aber das Nachfassen nicht übernimmt, verbessert den kleineren Teil. Erinnerungen, die von selbst hinausgehen, und ein sichtbarer Stand greifen an der richtigen Stelle an. Der systematische Aufbau dafür steht im standardisierten Mandanten-Onboarding.

Auch der beste Erfassungsbogen endet dort, wo es weitergeht.

Die Freigabe. Wo eine Unterschrift benötigt wird, etwa unter einer Erklärung des Mitarbeiters, braucht es einen Signaturweg. Welche Stufe wofür genügt, klärt die digitale Freizeichnung.

Die Änderung. Stammdaten ändern sich: Umzug, Heirat, neue Bankverbindung, geänderte Steuerklasse. Ein Werkzeug, das nur den Erstfall abdeckt, überlässt die Pflege wieder der E-Mail.

Die laufende Zusammenarbeit. Nach dem Onboarding beginnt die eigentliche Arbeit. Belege, Fristen, Rückfragen. Wiederkehrende Abläufe dafür ordnet man so, wie es das Automatisieren von Kanzleiprozessen beschreibt.

Die Begriffe klingen bei allen Anbietern gleich, deshalb sagt eine Funktionsliste wenig. Was sich überprüfen lässt, sind diese Fragen.

Welche Felder werden beim Ausfüllen geprüft? Ungeprüfte Felder verschieben die Arbeit zurück in die Kanzlei.

Wie kommt der Datensatz in die Lohnsoftware? Ein Import mit einem Klick unterscheidet sich erheblich vom Abtippen aus einer PDF.

Wer stößt den Fragebogen an und wer fasst nach? Diese Antwort entscheidet über die Ersparnis.

Was passiert bei Änderungen bestehender Stammdaten? Der Erstfall ist der seltenere.

Wie lange ist die Vertragsbindung? Bei einer Jahresbindung ist eine Fehlentscheidung zwölf Monate lang wirksam.

In der Demo läuft ein vorbereiteter Musterfall. Bewerten lässt sich ein Erfassungswerkzeug damit nicht.

Aussagekräftig ist ein Test mit echten Fällen: ein einfacher Mitarbeiter in Vollzeit, ein Fall mit Besonderheit, etwa eine kurzfristige Beschäftigung oder ein Mitarbeiter mit ausländischer Staatsangehörigkeit, und ein Mandant, von dem erfahrungsgemäß unvollständige Angaben kommen.

Gemessen wird die Zahl der Rückfragen und die Zeit bis zum vollständigen Datensatz. Der Funktionsumfang zählt nicht. Beides lässt sich mit einer Strichliste erfassen und mit dem bisherigen Verfahren vergleichen.

Jeder Anbieter deckt einen anderen Ausschnitt ab. Eine Empfehlung, die für alle gilt, gibt es deshalb nicht.

Wer nur Personalstammdaten erfassen will und die Lohnabrechnung ohnehin in der DATEV führt, prüft zuerst den Weg, der bereits lizenziert ist, und misst den Unterschied zu einem Spezialwerkzeug an der Zahl der Neuzugänge im Jahr. Wer mit Addison arbeitet, prüft die eigene Erfassungsstrecke des Herstellers. Wer Mandanten mit eigener HR-Software betreut, spart am meisten, indem die Daten gar nicht zweimal erhoben werden.

Und wer feststellt, dass die Erfassung nur einer von mehreren Engpässen ist, also neben Freigaben, Dokumentenaustausch und Belegverarbeitung, wird mit einem Spezialwerkzeug jeweils einen Teil davon lösen und mehrere Verträge führen.

Bevor ein Werkzeug eingeführt wird, lohnt eine Zählung über ein Quartal: Wie viele Mandate und wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden tatsächlich neu angelegt.

Bei zehn Neuzugängen im Quartal steht der Aufwand für Auswahl, Einführung und Vertrag in einem anderen Verhältnis als bei hundert. Kaum jemand kennt die Zahl aus dem Kopf. Sie entscheidet häufiger über die Wirtschaftlichkeit als der Monatspreis.

Fällt die Zählung niedrig aus, ist die einfachere Lösung die richtige. Komfort hin oder her. Bei hohen Zahlen rechnet sich fast jedes Werkzeug, und die Auswahl entscheidet sich an der Feldprüfung und am Import.

Häufige Fragen

Was kostet FastDocs?

Laut Anbieterseiten kostet Fastdocs Client für Mandantenstammdaten ab 20 Euro monatlich in der Lite-Variante und 40 Euro in der Pro-Variante, gestaffelt nach Kanzleimitarbeitern. Fastdocs Staff für Personalstammdaten liegt bei 54 Euro (Lite), 74 Euro (Basic) und 104 Euro (Pro) monatlich. Die DATEV-Integration wird mit 20 bis 30 Euro monatlich plus einmalig 399 Euro ausgewiesen. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Stand Juli 2026.

Ersetzt ein Stammdaten-Fragebogen die Belegverarbeitung?

Nein. Ein Fragebogen erfasst Daten am Anfang eines Mandats oder eines Beschäftigungsverhältnisses. Die laufende Buchhaltung, also Belegeingang, Kontierung und Übergabe an die Finanzbuchführung, ist eine andere Aufgabe und wird von anderen Werkzeugen abgedeckt.

Welche Alternative passt bei reiner Lohnbuchhaltung?

Wenn ausschließlich Personalstammdaten erfasst werden, zählt vor allem, wie vollständig die meldepflichtigen Felder abgefragt und geprüft werden und wie sauber der Import in LODAS oder Lohn und Gehalt läuft. Ein Werkzeug, das an dieser Stelle Felder ausspart, verlagert die Arbeit nur zurück in die Kanzlei.

Worauf kommt es bei der Feldvalidierung an?

Auf die Felder, die im Meldewesen zu Rückläufern führen: Sozialversicherungsnummer, IBAN, Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsname und Staatsangehörigkeit. Eine Prüfung beim Ausfüllen verhindert genau die Nacharbeit, wegen der ein Fragebogen überhaupt eingeführt wird.

Wie lässt sich der Nutzen messen?

Über zwei Zahlen: die Zahl der Rückfragen je neu angelegtem Mandat oder Mitarbeiter und die Zeit zwischen Anforderung und vollständigem Datensatz. Beide lassen sich vor der Einführung eine Woche lang mitzählen und danach erneut.

Quellen und Stand

Preisangaben laut Anbieterseiten, Abruf Juli 2026. Übrige Anbieterangaben laut Anbieter, Stand August 2026.

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