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Belege automatisch kontieren

Wie die automatische Kontierung technisch abläuft, welche Fälle zuverlässig durchlaufen, wo sie an Grenzen stößt und wie die Buchungen in DATEV gelangen.

SKR03 und SKR04·DATEV-Anbindung·Hosting in Deutschland

Automatische Belegkontierung bezeichnet die softwaregestützte Zuordnung eingehender Belege zu Sach- und Gegenkonto samt Steuerschlüssel. Die Software liest den Beleg aus, schlägt eine Buchung nach SKR03 oder SKR04 vor und übergibt sie nach Prüfung als Buchungsstapel an DATEV. Die fachliche Verantwortung für die Buchung bleibt bei der Kanzlei.

SKR03 und SKR04
Kontenrahmen
EXTF-Buchungsstapel
Übergabeformat
immer durch die Kanzlei
Freigabe
Baktash Hossainzadeh

Von · Co-Founder und Geschäftsführer, docunest GmbH

Co-Founder und Geschäftsführer von docunest. Arbeitet seit Jahren an den Schnittstellen zwischen Kanzleisoftware und der DATEV.

Fachlich geprüft von Sidney Nik, LL.M., Steuerberater.

Thema: Buchhaltung

Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

Was bedeutet Kontieren genau?

Wie weit ist die digitale Buchführung in Kanzleien verbreitet?

Wie läuft die automatische Kontierung technisch ab?

Wo stößt die automatische Kontierung an ihre Grenzen?

Welche Rechnungsangaben braucht der Vorsteuerabzug?

Wie kommen die Buchungen in DATEV?

Quellen und Rechtsstand

  • Umsatzsteuergesetz, § 13b (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers), § 14 Abs. 4 (Pflichtangaben), § 15 (Vorsteuerabzug)
  • Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 33 (Kleinbetragsrechnungen)
  • Handelsgesetzbuch, § 266 (Gliederung der Bilanz, Grundlage des SKR04)
  • GoBD, BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl I S. 1269), geändert durch BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (BStBl I S. 374) und vom 14. Juli 2025 (2. Änderung wegen der E-Rechnungspflicht)
  • DATEV-Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 sowie das EXTF-Importformat für Buchungsstapel
  • STAX 2024, Statistisches Berichtssystem für Steuerberater, Sonderauswertungen Digitalisierung und Fachkräftemangel, Bundessteuerberaterkammer und Institut für Demoskopie Allensbach (N = 5.815)

Stand: August 2026

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Datum allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen zur automatischen Kontierung

Was Kanzleien wissen wollen, bevor sie Belege maschinell vorkontieren lassen.

Kann eine KI Belege wirklich zuverlässig kontieren?
Bei wiederkehrenden Belegen ja, bei Sonderfällen nur mit Prüfung. Zuverlässig laufen Eingangsrechnungen bekannter Lieferanten, bei denen sich Konto und Steuerschlüssel aus der Buchungshistorie ableiten lassen. Unsicher bleiben Belege mit gemischten Steuersätzen, Reverse-Charge-Fällen nach § 13b UStG, Anzahlungen und allem, was eine Sachverhaltswürdigung erfordert. docunest kennzeichnet unsichere Vorschläge, statt sie stillschweigend durchzubuchen.
Wie kommen die Buchungen in DATEV?
Über einen Buchungsstapel im EXTF-Format, das DATEV für den Import von Buchungssätzen vorsieht. docunest erzeugt die Datei mit den geprüften Buchungen, die Kanzlei importiert sie in ihren Mandantenbestand und bucht dort final. Alternativ lassen sich Belege ins DATEV-Dokumentenmanagement stellen und mit Buchungsvorschlägen verknüpfen, sodass Beleg und Vorschlag zusammen in der gewohnten Umgebung ankommen.
Muss der Steuerberater trotzdem jeden Beleg prüfen?
Die Verantwortung für die Buchung bleibt in jedem Fall bei der Kanzlei, deshalb ist eine Freigabe vorgesehen. In der Praxis verschiebt sich die Arbeit aber von der Erfassung zur Kontrolle: Statt jeden Beleg zu tippen, prüft die Kanzlei Vorschläge und korrigiert Abweichungen. Sichere Wiederholungsfälle lassen sich gesammelt freigeben, unsichere landen einzeln zur Sichtung.
Welche Belege machen der Automatik am meisten Probleme?
Handschriftlich ergänzte Belege, Fotos in schlechter Qualität, Bewirtungsbelege mit nachgetragenem Trinkgeld, Rechnungen mit mehreren Steuersätzen auf einem Dokument, Anzahlungs- und Schlussrechnungen sowie Fremdwährungsbelege. Diese Fälle sind nicht unlösbar, brauchen aber verlässlich einen Kontrollblick, weil ein Lesefehler hier direkt zu einer falschen Steuerposition führt.
Wie geht die Software mit Reverse-Charge-Fällen um?
Reverse Charge nach § 13b UStG verlangt, dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet und zugleich den Vorsteuerabzug geltend macht. Das ist kein reines Erkennungsproblem, sondern eine rechtliche Einordnung der Leistung. docunest erkennt die typischen Merkmale, etwa den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und markiert den Beleg zur Prüfung, statt selbstständig zu entscheiden.
Lernt das System aus Korrekturen?
Ja. Korrigiert die Kanzlei einen Vorschlag, wird die Zuordnung für diesen Lieferanten als Vorgabe hinterlegt und beim nächsten Beleg desselben Absenders angewendet. Dadurch sinkt der Korrekturaufwand pro Mandant über die ersten Monate deutlich, weil sich der Lieferantenstamm eines Mandanten in der Regel nur langsam ändert.

Automatische Kontierung an eigenen Belegen testen

Belege weiterleiten, Vorschläge prüfen, Buchungsstapel an DATEV übergeben.

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