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Wissen · Kanzleisoftware

Kanzleisoftware neben der DATEV

Über welche Schnittstellen Daten fließen, welche Arbeitsschritte solche Anwendungen abdecken und worauf Kanzleien bei der Auswahl achten.

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✓ DATEV-Anbindung·✓ DSGVO-konform·✓ Hosting in Deutschland

Kanzleisoftware neben der DATEV bezeichnet Anwendungen, die an die DATEV-Umgebung anschließen und die Arbeitsschritte rund um die Buchführung abdecken: Belegannahme, Mandantenkommunikation, Freigaben, Aufgabensteuerung. Die Ergebnisse fließen über Schnittstellen in die DATEV, wo die Kanzlei wie gewohnt weiterarbeitet. Doppelte Datenpflege entfällt.

DATEVconnect und Online-Schnittstellen
Anbindung
EXTF-Stapel
Buchungsübergabe
führend in der DATEV
Stammdaten
Baktash Hossainzadeh

Von Baktash Hossainzadeh · Co-Founder und Geschäftsführer, docunest GmbH

Co-Founder und Geschäftsführer von docunest. Arbeitet seit Jahren an den Schnittstellen zwischen Kanzleisoftware und der DATEV.

Fachlich geprüft von Sidney Nik, LL.M., Steuerberater.

Veröffentlicht am 17.08.2026 · Zuletzt aktualisiert am 18.08.2026

Was ist mit Kanzleisoftware neben der DATEV gemeint?

Kanzleisoftware ist ein Sammelbegriff, unter dem zwei verschiedene Arten von Anwendungen zusammengefasst werden. Die erste Gruppe sind Systeme für das Rechnungswesen selbst: Dort wird gebucht, dort entstehen Jahresabschluss und Lohnabrechnung, dort liegt der Mandantenbestand. In deutschen Kanzleien ist die DATEV die mit Abstand verbreitetste Umgebung dieser Art.

Die zweite Gruppe schließt an eine solche Umgebung an und deckt die Schritte davor und daneben ab. Belege müssen eingesammelt und vorbereitet werden, Mandanten liefern Unterlagen und stellen Rückfragen, Dokumente brauchen eine Freigabe, wiederkehrende Arbeiten wollen gesteuert und Fristen überwacht werden. Diese Schritte laufen in vielen Kanzleien über E-Mail, Telefon und Tabellen und sind dadurch schwer nachvollziehbar.

docunest gehört in die zweite Gruppe. Was in die DATEV gehört, fließt über Schnittstellen dorthin: Stammdaten kommen von dort, Buchungssätze gehen als Stapel zurück, Belege lassen sich im Dokumentenmanagement ablegen.

Über welche Schnittstellen läuft die Anbindung?

Für die Verbindung stehen mehrere Wege zur Verfügung, die sich in Reichweite und Voraussetzungen unterscheiden:

  • DATEVconnect. Eine Programmierschnittstelle, die lokal in der Kanzlei läuft und Zugriff auf Stammdaten, Dokumente und Buchführungsdaten bietet. Welche Bereiche verfügbar sind, richtet sich nach den lizenzierten Modulen.
  • EXTF-Buchungsstapel. Das Importformat für Buchungsdaten. Geprüfte Buchungssätze werden als Datei übergeben und in den Mandantenbestand eingelesen.
  • Online-Schnittstellen. Für Belege und Auswertungen, die über die Cloud-Dienste bereitgestellt werden.
  • Dokumentenmanagement. Belege lassen sich direkt ablegen und mit einem Buchungsvorschlag verknüpfen, sodass Beleg und Vorschlag zusammen ankommen.

Für die Praxis ist die Frage nach den Lizenzen entscheidender als die nach der Technik. Welche Schnittstellen offenstehen, hängt an den Modulen, die die Kanzlei einsetzt, und daran, welche Komponenten lokal installiert sind. Diese Prüfung gehört an den Anfang jedes Projekts.

Welche Arbeitsschritte übernimmt eine solche Anwendung?

Der Zuschnitt unterscheidet sich je Anbieter, die folgenden Bereiche tauchen aber regelmäßig auf:

  • Belegannahme und Vorkontierung. Belege kommen per Weiterleitung oder Upload an, werden ausgelesen und als Buchungsvorschlag aufbereitet. Details dazu stehen im Beitrag Belege automatisch kontieren.
  • Unterlagenaustausch. Ein geschützter Kanal statt des E-Mail-Anhangs, mit Zugriffsprotokoll und Ablauffrist. Siehe sicherer Dateiaustausch.
  • Freigaben. Jahresabschluss oder Erklärung werden elektronisch freigezeichnet statt per Post, nachzulesen unter digitale Freizeichnung.
  • Aufgabensteuerung. Wiederkehrende Arbeiten je Mandant, etwa Finanzbuchhaltung oder Lohn, werden als Serie angelegt und laufen periodisch auf, mit Zuständigkeit und Frist.
  • Mandantenportal. Ein fester Ort, an dem Mandanten ihre Unterlagen und Auswertungen finden, statt sie in alten E-Mails zu suchen.

Wie bleibt die Datenpflege an einer Stelle?

Der wunde Punkt jeder zusätzlichen Anwendung ist der zweite Datenstamm. Werden Mandantenadressen, Ansprechpartner und Bankverbindungen an zwei Orten gepflegt, laufen die Bestände innerhalb weniger Monate auseinander, und die Kanzlei weiß nicht mehr, welcher Stand gilt.

Deshalb bleibt der Stammdatenbestand in der DATEV führend. docunest übernimmt Mandanten samt Adressen und Kommunikationsdaten von dort und gleicht Änderungen nach. Gepflegt wird an einer Stelle, gelesen an beiden. Umgekehrt fließen die Ergebnisse aus der Arbeit, also Buchungssätze und Belege, in die DATEV zurück, wo die Kanzlei mit ihren gewohnten Prüfroutinen weiterarbeitet.

Worauf kommt es bei der Auswahl an?

Vier Kriterien haben sich als tragfähig erwiesen:

  • Tiefe der Anbindung. Eine Anwendung ohne Schnittstelle erzeugt Doppelarbeit, die den Zeitgewinn wieder aufzehrt. Die Frage lautet nicht, ob eine Anbindung existiert, sondern welche Daten in welche Richtung fließen.
  • Verarbeitungsort und Vertragslage. Wo liegen die Daten, wer kann darauf zugreifen, gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Angesichts der Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Abs. 1 StBerG ist das kein Nebenaspekt.
  • Bedienbarkeit auf der Mandantenseite. Werkzeuge, die eine Registrierung oder eine App-Installation verlangen, scheitern häufig an der Mitwirkung. Ein Zugang per Link ohne Installation erhöht die Beteiligungsquote spürbar.
  • Einführung in Schritten. Ob sich mit einem einzelnen Bereich starten lässt, entscheidet darüber, ob das Projekt neben dem Tagesgeschäft überhaupt zu schaffen ist.

Quellen und Rechtsstand

  • Datenschutz-Grundverordnung, Art. 28 (Auftragsverarbeitung), Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung)
  • Steuerberatungsgesetz, § 57 Abs. 1 (allgemeine Berufspflichten)
  • DATEV-Schnittstellendokumentation zu DATEVconnect und zum EXTF-Importformat für Buchungsstapel

Stand: August 2026

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Datum allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen zu Kanzleisoftware neben der DATEV

Was Kanzleien fragen, bevor sie eine zusätzliche Anwendung einführen.

Was bedeutet Kanzleisoftware neben der DATEV?
Der Begriff Kanzleisoftware ist ein Sammelbegriff für zwei verschiedene Dinge. Gemeint sein können Systeme für das Rechnungswesen selbst, in denen gebucht und der Jahresabschluss erstellt wird. Gemeint sein können aber auch Anwendungen, die an ein solches System anschließen und die Arbeit davor und daneben abdecken: Belege einsammeln, mit Mandanten kommunizieren, Freigaben einholen, Aufgaben steuern. docunest gehört in die zweite Gruppe und übergibt seine Ergebnisse über Schnittstellen an die DATEV.
Über welche Schnittstellen fließen die Daten?
Für Stammdaten, Dokumente und Buchführungsdaten steht DATEVconnect zur Verfügung, eine lokale Programmierschnittstelle, die in der Kanzlei installiert wird. Buchungssätze werden zusätzlich als Stapel im EXTF-Format übergeben, dem Importformat für Buchungsdaten. Für Belege und Auswertungen gibt es die Online-Schnittstellen der DATEV. Welcher Weg möglich ist, hängt an den vorhandenen Lizenzen und den installierten Modulen.
Muss die Kanzlei Mandantendaten dann doppelt pflegen?
Nein, das ist der Zweck der Anbindung. Mandantenstammdaten werden aus der DATEV übernommen und bleiben dort führend. Ändert sich eine Adresse oder eine Bankverbindung, wird sie an einer Stelle gepflegt. docunest gleicht die Bestände ab, statt einen zweiten Datenstamm aufzubauen, der auseinanderläuft.
Welche Aufgaben deckt eine solche Anwendung typischerweise ab?
Alles, was zwischen Mandant und Buchführung liegt: Belege annehmen und vorbereiten, Unterlagen sicher austauschen, Dokumente freizeichnen lassen, offene Posten abstimmen, wiederkehrende Kanzleiarbeiten als Aufgaben steuern und Fristen im Blick behalten. Das sind Schritte, die heute häufig über E-Mail, Telefon und Tabellen laufen und dadurch schwer nachvollziehbar bleiben.
Worauf sollten Kanzleien bei der Auswahl achten?
Auf vier Punkte: Wie sauber ist die Anbindung an die vorhandene Umgebung, damit keine Doppelerfassung entsteht. Wo werden die Daten verarbeitet, im Hinblick auf DSGVO und Verschwiegenheitspflicht. Wie schnell kommen Mandanten damit zurecht, weil eine Lösung nur wirkt, wenn die Mandantenseite mitmacht. Und lässt sich modulweise starten, statt die gesamte Kanzlei auf einmal umzustellen.
Lässt sich das schrittweise einführen?
Ja, und das ist der übliche Weg. Kanzleien starten meist mit einem einzelnen Bereich, etwa dem Dateiaustausch oder der Freizeichnung, und nehmen weitere Module dazu, sobald der erste Schritt im Alltag angekommen ist. Das hält den Aufwand für Einarbeitung und Mandantenkommunikation überschaubar und macht den Nutzen früh sichtbar.

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