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Buchhaltung

SKR03 oder SKR04: Welcher Kontenrahmen für welche Kanzlei

Worin sich die beiden DATEV-Standardkontenrahmen unterscheiden, warum die Wahl fast immer historisch begründet ist und was ein Wechsel im laufenden Jahr bedeutet.

Baktash Hossainzadeh·25. August 2026·6 Minuten

Auf den Punkt

SKR03 ordnet die Konten nach dem Geschäftsablauf, SKR04 nach der Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB. Fachlich führen beide zum selben Jahresabschluss, der Unterschied liegt allein in der Nummerierung. In Süddeutschland und bei kleineren Mandanten überwiegt der SKR03, in bilanzorientierten und größeren Einheiten der SKR04. Ein Wechsel ist technisch möglich, lohnt sich aber praktisch nur zum Jahreswechsel und nur mit einem konkreten Anlass.

Die Frage kommt in fast jedem Mandantengespräch einmal auf, meistens von der Buchhaltungskraft des Mandanten und meistens in der Form: „Bei meinem alten Steuerberater war das aber die 8400." Die Antwort darauf ist unspektakulär, sie hat nur selten jemand sauber erklärt.

Was die beiden Kontenrahmen überhaupt sind

Ein Kontenrahmen ist ein Nummernsystem. Er legt fest, unter welcher Nummer welcher Geschäftsvorfall gebucht wird, und sorgt dafür, dass zwei Buchhalter denselben Sachverhalt an derselben Stelle ablegen. Ohne diese Vereinbarung wäre jeder Kontenplan eine Privatsprache und keine Auswertung wäre über Mandanten hinweg vergleichbar.

Die DATEV pflegt dafür zwei Standardkontenrahmen. Beide decken denselben fachlichen Umfang ab, beide sind für Einzelunternehmen wie für Kapitalgesellschaften geeignet, und beide führen am Jahresende zum identischen Ergebnis. Sie unterscheiden sich in einem einzigen Punkt: in der Logik, nach der die Konten sortiert sind.

Der SKR03 folgt dem Geschäftsablauf

Der SKR03 heißt Prozessgliederungsprinzip, und dahinter steckt die Idee, die Konten in der Reihenfolge anzuordnen, in der ein Betrieb sie durchläuft. Erst das Anlagevermögen, dann die Bestände, dann der Wareneinkauf, dann die Erträge.

BereichNummernkreis im SKR03
Anlagevermögen und Kapital0000 bis 0999
Umlaufvermögen, Bank, Kasse, Forderungen1000 bis 1999
Abgrenzung, neutrale Aufwendungen und Erträge2000 bis 2999
Wareneingang und Materialaufwand3000 bis 3999
Betriebliche Aufwendungen4000 bis 4999
Erlöse8000 bis 8999

Wer im SKR03 gelernt hat, denkt in diesen Zahlen. Die 8400 als Erlöskonto mit 19 Prozent Umsatzsteuer und die 4930 für Bürobedarf sitzen bei vielen Buchhaltungskräften so fest wie eine Telefonnummer.

Der SKR04 folgt der Bilanz

Der SKR04 heißt Abschlussgliederungsprinzip. Seine Konten sind in der Reihenfolge sortiert, in der die Posten später im Jahresabschluss stehen, also nach der Gliederung der Bilanz aus § 266 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung aus § 275 HGB.

BereichNummernkreis im SKR04
Anlagevermögen0000 bis 0999
Umlaufvermögen1000 bis 1999
Eigenkapital2000 bis 2999
Verbindlichkeiten und Rückstellungen3000 bis 3999
Erträge4000 bis 4999
Betriebliche Aufwendungen5000 bis 7999

Der praktische Vorteil zeigt sich im Jahresabschluss: Die Summen- und Saldenliste liest sich bereits in der Struktur der späteren Bilanz. Wer viel mit Abschlüssen arbeitet, spart sich damit einen Übersetzungsschritt im Kopf.

Der auffälligste Unterschied für den Alltag steckt in den Erlösen. Was im SKR03 auf der 8400 liegt, liegt im SKR04 auf der 4400. Wer zwischen Mandanten mit unterschiedlichen Kontenrahmen hin und her wechselt, verwechselt genau das regelmäßig.

Warum die Wahl fast nie fachlich begründet ist

In der Praxis entscheidet fast immer die Geschichte des Mandats, nicht eine Abwägung. Drei Muster wiederholen sich:

  1. Der Kontenrahmen des Vorberaters bleibt. Ein Wechsel würde alle Vorjahresvergleiche zerschießen, also übernimmt die neue Kanzlei, was da ist.
  2. Die Kanzlei hat einen Hausstandard. Wer alle Mandanten im selben Rahmen führt, macht Mitarbeiter untereinander vertretbar. Das ist ein echtes Argument, und es wiegt in der Regel schwerer als jeder konzeptionelle Vorzug.
  3. Regionale Prägung. Der SKR03 ist im süddeutschen Raum stärker verbreitet, der SKR04 im Norden und in bilanzorientierten Beständen. Belastbare Statistiken dazu gibt es nicht, die Beobachtung ist aber in Kanzleikreisen so verbreitet, dass sie sich hartnäckig hält.

Es gibt eine grobe Tendenz: Je stärker ein Mandant auf die Einnahmenüberschussrechnung zuläuft, desto häufiger findet sich der SKR03. Je bilanzorientierter und größer die Einheit, desto häufiger der SKR04. Eine Regel ist das nicht.

Was ein Wechsel tatsächlich kostet

Ein Wechsel ist kein Knopfdruck, auch wenn Umschlüsselungslisten existieren. Vier Punkte fallen praktisch an:

  • Der Zeitpunkt ist gesetzt. Sinnvoll ist ausschließlich der Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres. Mitten im Jahr entstehen zwei unvereinbare Nummernwelten in derselben Buchführung.
  • Die Eröffnungsbilanzwerte müssen sauber übergeleitet werden. Jeder Saldo braucht sein Zielkonto, und automatische Umschlüsselung deckt die Standardfälle ab, nicht die individuell angelegten Konten.
  • Alle Automatismen hängen an Kontonummern. Buchungsvorlagen, wiederkehrende Buchungen, Kostenstellenzuordnungen, Schnittstellen aus Vorsystemen und angelernte Kontierungsregeln zeigen nach dem Wechsel ins Leere.
  • Der Vorjahresvergleich bricht. Bis eine volle Periode im neuen Rahmen gebucht ist, sind Auswertungen über das Jahr hinweg nur mit Zusatzarbeit vergleichbar.

Der Aufwand lohnt sich, wenn ein konkreter Anlass dahintersteht: die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft, die Vereinheitlichung eines übernommenen Bestands, oder ein Mandant, dessen Abschlussarbeiten jedes Jahr an der Struktur hängen. Als Selbstzweck lohnt er sich nicht.

Kontenrahmen, Kontenplan und Kontenlänge

Drei Begriffe werden im Gespräch häufig gleichgesetzt und bezeichnen unterschiedliche Dinge. Die Unterscheidung ist keine Wortklauberei, sondern entscheidet darüber, worauf sich ein Vorsystem stützen darf.

BegriffWas es istWer es festlegt
KontenrahmenStandardisiertes Nummernsystem einer JahresversionHerausgeber des Rahmens
KontenplanDie tatsächlich geführten Konten eines MandantenKanzlei gemeinsam mit dem Mandanten
KontenlängeAnzahl der Stellen der SachkontenEinrichtung des Mandanten

Der Kontenrahmen ist der Vorrat, der Kontenplan die Auswahl daraus, ergänzt um individuell angelegte Konten. Kein Mandant führt den vollständigen Rahmen, und fast jeder führt Konten, die darin nicht vorkommen: eigene Erlöskonten je Geschäftsbereich, getrennte Aufwandskonten für Auswertungszwecke, Verrechnungskonten für Zahlungsdienstleister.

Die Kontenlänge ist der Punkt, der bei der Übergabe von Buchungen die meisten stillen Fehler erzeugt. Sie ist je Mandant eingestellt, und sie bestimmt zugleich die Länge der Personenkonten, die üblicherweise eine Stelle mehr umfassen als die Sachkonten. Wird sie in einem Vorsystem falsch angenommen, entstehen Konten, die es nicht gibt, oder Buchungen laufen auf ein Konto, das zufällig existiert und etwas anderes bedeutet. Die Angabe gehört deshalb in jede Übergabedatei und muss zur Einstellung des Mandanten passen, wie im Beitrag zum Buchungsstapel beschrieben.

Für Debitoren und Kreditoren gilt daneben eine eigene Systematik: Sie liegen in einem Nummernbereich, der sich von den Sachkonten unterscheidet, und werden je Geschäftspartner geführt. Dieser Bereich ist vom Kontenrahmen weitgehend unabhängig, weshalb ein einmal aufgebauter Kreditorenstamm einen Wechsel des Kontenrahmens im Wesentlichen unbeschadet übersteht, während die Sachkontenzuordnungen neu aufgebaut werden müssen.

Einnahmenüberschussrechnung und Kontenrahmen

Beide Rahmen lassen sich für die Einnahmenüberschussrechnung verwenden, und beide werden dafür verwendet. Der Unterschied liegt darin, wie gut die geführten Konten zu der amtlich vorgegebenen Gliederung der Anlage passen, in die das Ergebnis am Jahresende übertragen wird.

Praktisch spielt das eine geringere Rolle, als es klingt, weil die Zuordnung der Konten zu den Zeilen der Anlage ohnehin hinterlegt ist und nicht per Hand vorgenommen wird. Bedeutsam wird die Frage nur bei individuell angelegten Konten: Für sie ist die Zuordnung ausdrücklich zu setzen. Wird sie vergessen, fällt der Betrag am Jahresende in eine Sammelposition oder gar nicht auf, und die Ursache ist dann in einem Konto zu suchen, das unterjährig völlig unauffällig war.

Ein zweiter Punkt betrifft den Wechsel der Gewinnermittlungsart. Wechselt ein Betrieb von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung, ist das ein eigenständiger Vorgang mit Übergangsgewinn, und er hat mit der Wahl des Kontenrahmens nichts zu tun. Beide Fragen zusammen zu entscheiden, liegt trotzdem nahe, weil ein solcher Wechsel einer der wenigen Anlässe ist, bei dem ein Wechsel des Rahmens ohnehin zu prüfen ist.

Branchenkontenrahmen und Erweiterungen

Neben den beiden Standardrahmen existieren Rahmen für einzelne Branchen. Sie leiten sich in der Regel von einem der beiden ab und ergänzen ihn um Konten, die eine Branche typischerweise benötigt, etwa getrennte Erlöskonten für unterschiedliche Leistungsarten oder Aufwandskonten für branchenspezifische Kostenblöcke.

Ihr Nutzen liegt weniger in der Buchung selbst als in der Auswertung. Wer in einer Branche viele Mandanten betreut, gewinnt vergleichbare Zahlen und kann Kennzahlen über den Bestand hinweg bilden. Der Preis ist ein zusätzlicher Standard, den Mitarbeiter kennen müssen und den Vorsysteme unterstützen müssen.

Für die Entscheidung genügt eine Frage: Werden die zusätzlichen Konten tatsächlich für Auswertungen genutzt oder nur mitgeführt. Wird die Gliederung nicht ausgewertet, erzeugt sie ausschließlich Aufwand, denn dieselbe Detailtiefe lässt sich in vielen Fällen einfacher über Kostenstellen abbilden, ohne den Kontenplan aufzublähen.

Ein verwandter Fall ist die individuelle Untergliederung eines Standardkontos. Sie ist der übliche Weg, wenn ein Mandant seine Erlöse nach Geschäftsbereichen sehen will. Dabei lohnt es sich, die Untergliederung systematisch anzulegen, also alle Bereiche mit derselben Endziffernlogik, weil sich sonst nach einigen Jahren niemand mehr erinnert, welche Nummer wofür steht.

Ein Wechsel in der praktischen Abarbeitung

Wenn ein Wechsel tatsächlich ansteht, hat sich eine feste Reihenfolge bewährt. Sie beginnt deutlich vor dem Stichtag.

  1. Bestandsaufnahme des Kontenplans. Welche Konten sind im letzten vollen Jahr tatsächlich bebucht worden. Nicht bebuchte Konten werden nicht übergeleitet, sondern entfallen.
  2. Zuordnung der individuellen Konten. Standardkonten übernimmt eine Umschlüsselungsliste, individuell angelegte Konten nicht. Sie sind einzeln zu entscheiden und machen den größten Teil der Arbeit aus.
  3. Anpassung aller Automatismen. Buchungsvorlagen, wiederkehrende Buchungen, Zahlungsverkehr, Kostenstellenzuordnungen, Schnittstellen aus Vorsystemen und angelernte Kontierungsregeln.
  4. Überleitung der Eröffnungsbilanzwerte. Jeder Saldo braucht ein Zielkonto, und die Summe muss vor und nach der Überleitung identisch sein.
  5. Auswertungen und Berichte. Individuelle Auswertungen, die auf Kontonummern verweisen, laufen nach dem Wechsel ins Leere und sind vorher zu erfassen.
  6. Testlauf mit den Buchungen eines abgeschlossenen Monats. Er zeigt, ob die Zuordnung vollständig ist, bevor der laufende Betrieb betroffen ist.

Der zweite und der fünfte Punkt werden regelmäßig unterschätzt. Individuelle Konten sind der Grund, warum ein Wechsel nicht mit einer Liste erledigt ist, und Auswertungen fallen erst auf, wenn sie das erste Mal nach dem Wechsel gebraucht werden, also im schlechtesten Fall im Rahmen der Abschlussarbeiten.

Ein Hinweis zum Vorjahresvergleich: Er lässt sich für das Übergangsjahr herstellen, indem die Vorjahreswerte einmalig auf die neue Struktur übergeleitet werden. Dieser Aufwand fällt einmal an und macht die Auswertungen des ersten Jahres im neuen Rahmen überhaupt erst brauchbar. Wer ihn spart, hat für zwölf Monate keine vergleichbaren Zahlen.

Was für automatische Kontierung daraus folgt

Für Software, die Belege selbst kontiert, ist der Kontenrahmen kein Nebenschauplatz, sondern die Grundeinstellung. Ein Vorschlag, der auf 8400 lautet, ist im SKR04-Mandanten schlicht falsch, obwohl der erkannte Sachverhalt stimmt. Drei Anforderungen ergeben sich daraus:

  • Der Kontenrahmen gehört an den Mandanten, nicht an die Kanzlei. Wer beide Rahmen im Bestand hat, braucht die Einstellung je Mandant.
  • Gelernte Zuordnungen müssen sich auf den Sachverhalt beziehen, nicht auf die Nummer. „Lieferant X bucht auf Bürobedarf" ist übertragbar, „Lieferant X bucht auf 4930" ist es nicht.
  • Der individuelle Kontenplan schlägt den Standardrahmen. Viele Mandanten führen eigene Unterkonten, und ein Vorschlag auf ein nicht existierendes Konto erzeugt beim Import in die Buchführung einen Fehler statt einer Buchung.

Wer das sauber trennt, kann denselben angelernten Bestand über beide Kontenrahmen hinweg nutzen. Wer es nicht trennt, muss für jeden Mandanten von vorne anlernen. Wie eine solche Zuordnung entsteht und in welcher Reihenfolge die Stufen greifen, steht in Wie KI Belege kontiert.

Ein zweiter Punkt hängt unmittelbar am Kontenrahmen: Viele Konten tragen ihren Steuersatz bereits in sich. Auf solchen Automatikkonten darf kein zusätzlicher Steuerschlüssel gesetzt werden, sonst wird der Buchungssatz beim Import abgewiesen oder falsch verarbeitet.

Fehlerbilder in gemischten Beständen

Kanzleien, die beide Rahmen führen, kennen eine eigene Klasse von Fehlern. Sie entstehen nicht aus Unkenntnis, sondern aus dem Wechsel zwischen zwei Nummernwelten innerhalb eines Arbeitstags.

FehlerbildWie es entstehtWo es auffällt
Buchung auf ein Konto des jeweils anderen RahmensNummer aus dem Gedächtnis eingegebenBei der Durchsicht der Saldenliste
Kontierung auf dem Beleg passt nicht zum MandantenVorkontierung nach HausstandardBeim Erfassen, im günstigen Fall
Auswertung greift auf feste Nummern zuVorlage aus einem anderen Mandanten übernommenBei den Abschlussarbeiten
Vorsystem übergibt StandardkontenKontenrahmen im Vorsystem nicht je Mandant gesetztBeim Import, als Fehlerliste
Angelernte Regel wird auf falschen Mandanten übertragenRegel an der Nummer statt am Sachverhalt gespeichertVerstreut, oft erst Monate später

Die erste Zeile ist harmlos, weil ein Konto aus dem falschen Rahmen im Zielmandanten meist gar nicht existiert oder als offensichtlich falsch auffällt. Die letzten beiden Zeilen sind die teuren, weil sie systematisch und still wirken.

Dagegen helfen drei organisatorische Maßnahmen. Erstens gehört der Kontenrahmen sichtbar an jeden Mandanten, nicht in eine Einstellungsmaske, die niemand öffnet. Zweitens sollten Auswertungen und Vorlagen auf Kontengruppen zugreifen statt auf einzelne Nummern, damit sie über beide Rahmen hinweg funktionieren. Drittens sollten angelernte Zuordnungen als Sachverhalt gespeichert werden und die Nummer erst beim Erzeugen des Buchungssatzes aus dem Kontenplan des jeweiligen Mandanten aufgelöst werden.

Wo ein Hausstandard durchsetzbar ist, ist er die wirksamste Maßnahme. Er ist allerdings nur für neu angelegte Mandanten realistisch, weil eine Umstellung des Bestands den oben beschriebenen Aufwand für jeden einzelnen Mandanten auslöst.

Was der Mandant tatsächlich merkt

Für den Mandanten ist der Kontenrahmen zunächst unsichtbar. Bemerkbar wird er an drei Stellen, und alle drei lassen sich mit wenigen Sätzen erklären.

Die Auswertung sieht anders aus. Wechselt ein Mandant die Kanzlei und damit möglicherweise den Rahmen, stehen dieselben Sachverhalte unter anderen Nummern. Die Beträge stimmen, die Reihenfolge ändert sich. Wer das vorher anspricht, erspart sich die Rückfrage nach dem ersten Bericht.

Die eigene Vorkontierung passt nicht mehr. Mandanten mit einer eigenen Buchhaltungskraft kontieren Belege häufig selbst vor. Diese Vorkontierung ist an einen Rahmen gebunden. Beim Wechsel ist sie umzustellen, und in der Übergangszeit ist damit zu rechnen, dass beides gemischt ankommt.

Das eigene Vorsystem übergibt Nummern. Wenn ein Warenwirtschaftssystem oder ein Rechnungsprogramm Buchungen erzeugt, ist dort ein Kontenrahmen hinterlegt. Ein Wechsel auf Seiten der Kanzlei erfordert eine Anpassung auf Seiten des Mandanten, und diese Anpassung macht niemand von allein.

Der dritte Punkt ist der einzige, der Termindruck erzeugt, weil er den laufenden Datenfluss betrifft. Er gehört deshalb in die Planung eines Wechsels an dieselbe Stelle wie die Eröffnungsbilanzwerte und nicht in die Nacharbeit.

Die Nummer ist nicht der Sachverhalt

Ein letzter Punkt, der über die Frage nach dem Rahmen hinausgeht. Buchhalterische Erfahrung wird häufig in Kontonummern gespeichert und weitergegeben. Das funktioniert, solange alle im selben Rahmen arbeiten, und wird zum Hindernis, sobald sich etwas ändert: ein Wechsel des Rahmens, eine neue Jahresversion, ein Mandant mit individuellem Kontenplan oder die Einführung eines Systems, das Belege selbst kontiert.

Wer denselben Sachverhalt stattdessen benennt, also von Erlösen zum Regelsteuersatz, von Bürobedarf oder von Instandhaltung spricht, macht das Wissen übertragbar. Die Nummer ist dann ein Ergebnis der Zuordnung und nicht ihr Inhalt. Das ist auch der Grund, warum eine Einarbeitung, die mit Nummernlisten beginnt, langsamer zum Ziel führt als eine, die mit der Systematik beginnt: Wer die Logik des Rahmens verstanden hat, findet die Nummer, wer nur Nummern kennt, steht bei jeder Abweichung neu vor der Frage.

Für die Kanzleiorganisation folgt daraus eine schlichte Empfehlung. Interne Arbeitsanweisungen, Checklisten für die Belegbearbeitung und Einarbeitungsunterlagen sollten Sachverhalte beschreiben und Nummern höchstens als Beispiel nennen. Sie bleiben dann über Jahresversionen und über beide Rahmen hinweg gültig und müssen nicht bei jeder Änderung nachgezogen werden.

Der Kontenrahmen bei einem Systemwechsel

Wer das führende System wechselt, nimmt den Kontenrahmen mit oder eben nicht, und diese Frage wird in Wechselprojekten regelmäßig zu spät gestellt.

Beide Standardkontenrahmen sind keine Erfindung eines einzelnen Anbieters, sondern im deutschen Markt so verbreitet, dass sie von praktisch jedem Buchführungssystem unterstützt werden. Ein Wechsel des Systems zwingt deshalb nicht zu einem Wechsel des Kontenrahmens, und beides gleichzeitig zu tun ist ein vermeidbares Risiko.

Anders liegt es bei den individuell angelegten Konten. Sie sind der Teil des Bestands, der beim Umzug Handarbeit erzeugt, weil sie im Standardrahmen nicht existieren und ihre Bedeutung nur im Haus bekannt ist. Als Faustregel gilt: Je stärker ein Bestand über die Jahre an eigene Gewohnheiten angepasst wurde, desto teurer wird sein Umzug.

Wer vor einer solchen Entscheidung steht, findet die übrigen Kostenposten in den Systemvergleichen, etwa in DATEV oder Lexware neue steuerkanzlei für die Konstellation kleine Kanzlei oder Neugründung.

Kurz zusammengefasst

Die Wahl zwischen SKR03 und SKR04 ist eine Organisationsentscheidung, keine fachliche. Wer neu anfängt, nimmt den Rahmen, in dem die eigenen Mitarbeiter sicher sind. Wer einen Bestand übernimmt, lässt ihn so, wie er ist, solange kein handfester Grund dagegen spricht. Und wer Software einsetzt, die Belege selbst kontiert, prüft als Erstes, ob sie den Kontenrahmen je Mandant kennt und den individuellen Kontenplan mitliest.

Der richtige Zeitpunkt für diese Festlegung ist die Aufnahme des Mandats, zusammen mit dem Übernahmestichtag und den übrigen Stammdaten. Nachträglich geändert wird sie selten, weil der Aufwand den Nutzen fast immer übersteigt. Welche Angaben beim Start sonst noch feststehen sollten, behandelt der Beitrag zum Mandanten-Onboarding.

Häufige Fragen

Ist SKR03 oder SKR04 besser?

Keiner von beiden ist fachlich überlegen. Beide führen zum selben Jahresabschluss und beide sind für alle Rechtsformen geeignet. Die Wahl entscheidet nur darüber, unter welchen Nummern die Konten liegen und in welcher Logik sie sortiert sind.

Kann ich mitten im Jahr von SKR03 auf SKR04 wechseln?

Technisch ja, praktisch ist davon abzuraten. Innerhalb eines Wirtschaftsjahres müssten alle bereits gebuchten Sachverhalte umgeschlüsselt werden, und Auswertungen über das Jahr hinweg werden unbrauchbar. Der übliche Zeitpunkt ist der Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres.

Welchen Kontenrahmen nutzt die DATEV standardmäßig?

Die DATEV stellt beide als Standardkontenrahmen bereit. Welcher in einem Mandantenbestand voreingestellt ist, hängt von der Einrichtung des Mandanten ab und nicht von einer Vorgabe der DATEV.

Gibt es außer SKR03 und SKR04 noch andere Kontenrahmen?

Ja. Die DATEV führt daneben Branchenkontenrahmen, etwa für das Handwerk, für Ärzte, für Hotellerie und Gastronomie oder für Vereine. Sie leiten sich meist von einem der beiden Standardrahmen ab und ergänzen ihn um branchentypische Konten.

Quellen und Stand

Rechtsstand August 2026. Die Kontenrahmen werden jährlich fortgeschrieben, einzelne Kontonummern können sich mit der jeweiligen Jahresversion ändern.

  • § 266 HGB, Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB, Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

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