Kanzleisoftware
DATEV oder Pennylane: Der Vergleich für Steuerkanzleien
Was das französische Cloud-System gegenüber der DATEV wirklich anders macht, wo es 2026 noch Lücken hat und warum die Lohnbuchhaltung über die Wechselfrage entscheidet.
Auf den Punkt
Die DATEV ist ein Vollsystem, das Buchführung, Lohn, Jahresabschluss und Deklaration abdeckt und über Jahrzehnte gewachsen ist. Pennylane ist eine Cloud-Plattform, auf der Kanzlei und Mandant auf derselben Datenbasis arbeiten, seit November 2025 in Deutschland aktiv und in der Bedienung deutlich moderner. Die Entscheidung hängt an einem einzigen Punkt: Pennylane bietet in Deutschland keine Lohnbuchhaltung an, und die ELSTER-Anbindung für Jahresabschluss und Deklaration ist laut Anbieter für 2026 angekündigt. Für Kanzleien mit Lohnmandaten ist ein vollständiger Wechsel damit heute nicht möglich.
Seit Pennylane im November 2025 ein Büro in München eröffnet hat, steht die Frage in vielen Kanzleien im Raum. Gestellt wird sie meist als Entweder-oder. Schon das ist der Fehler. Wer sie schärfer fasst, kommt schneller zu einer Antwort. Zwölf Anbieter im Überblick versammelt Software für Steuerberater im Vergleich.
Ausgangslage: warum die Frage gerade jetzt aufkommt
Mehrere Entwicklungen fallen zusammen. Die E-Rechnungspflicht zwingt ohnehin zu einer Überprüfung der Belegstrecke. Der Fachkräftemangel macht jede Stunde manueller Erfassung teurer als noch vor fünf Jahren. Und eine Generation von Mandanten erwartet eine Oberfläche, die sie ohne Schulung bedienen kann.
Pennylane trifft diesen Nerv. Das Unternehmen ist in Frankreich groß geworden, ist mit erheblichem Kapital ausgestattet und will das deutsche Team bis Ende 2026 auf rund 100 Personen ausbauen. Der Anspruch geht dahin, die Stelle der DATEV einzunehmen. Ein Werkzeug neben ihr soll es ausdrücklich nicht sein.
Was die beiden Systeme unterscheidet
| Kriterium | DATEV | Pennylane |
|---|---|---|
| Anbieter | Genossenschaft in Nürnberg, Mitglieder sind die Berufsträger | Kapitalgesellschaft aus Frankreich, seit November 2025 in Deutschland |
| Betriebsmodell | lokale Installation oder Rechenzentrum, wahlweise | reine Cloud, Zugriff über den Browser |
| Buchführung | vollständig, seit Jahrzehnten im Einsatz | vollständig, mit KI-gestützter Kategorisierung |
| Lohn und Gehalt | vollständig, einschließlich DEÜV-Meldewesen | in Deutschland nicht angeboten |
| Jahresabschluss und Deklaration | vollständig, ELSTER angebunden | ELSTER-Anbindung laut Anbieter für 2026 angekündigt |
| Zusammenarbeit mit dem Mandanten | über Unternehmen online, getrennte Oberfläche | eine gemeinsame Oberfläche, gleiche Datenbasis in Echtzeit |
| Bedienung | funktionsreich, hoher Einarbeitungsaufwand | auf Selbsterklärung ausgelegt |
| Bankanbindung | über Schnittstellen und Zusatzmodule | Geschäftskonto mit deutscher IBAN und Karten im System |
| E-Rechnung | unterstützt | Versand im ZUGFeRD-Format |
| Preismodell | Mitgliedschaft, Lizenzen, nutzungsabhängige Leistungen | nach öffentlichen Angaben je betreutem Mandant |
Die Zeile, auf die es ankommt, ist die vierte.
Der Punkt, an dem die Wechselfrage entschieden wird
Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es in Deutschland kein Pennylane-Pendant. Wer Lohnmandate betreut, arbeitet dafür weiter mit der DATEV.
Damit ist die Frage für die meisten Kanzleien beantwortet, bevor sie richtig begonnen hat. Eine Kanzlei mit Lohnmandaten kann Pennylane einführen, die DATEV abschaffen kann sie nicht. Am Ende steht ein zweites System: zwei Verträge, zwei Oberflächen, zwei Stammdatenbestände, zwei Schulungsbedarfe. Kein Wechsel also.
Dasselbe gilt vorerst für Jahresabschluss und Deklaration. Die vollständige ELSTER-Anbindung ist laut Anbieter für 2026 angekündigt. Bis sie belastbar im Einsatz ist, bleibt der Abschluss dort, wo er heute liegt.
Wer nur Finanzbuchhaltung für Mandanten ohne Lohn macht, steht anders da. Für diese Konstellation ist Pennylane ein ernstzunehmender Kandidat. Die Prüfung lohnt.
Was Pennylane besser macht
Es wäre unredlich, das zu übergehen. Manches löst die Plattform sauberer, als es der gewachsene Bestand tut.
Eine Datenbasis statt zweier Welten. Kanzlei und Mandant sehen denselben Beleg im selben Zustand. Kein Transport, kein Zwischenstand, keine Frage, welche Version die aktuelle ist. Wer den Alltag mit Pendelordnern und Mandantenpostfächern kennt, weiß, wie viel Zeit dort verschwindet.
Eine Oberfläche, die der Mandant ohne Schulung bedient. Kosmetik ist das nicht. Die Akzeptanz beim Mandanten entscheidet darüber, ob Belege überhaupt digital ankommen, und damit über den gesamten Automatisierungsgrad dahinter.
Hinzu kommt das integrierte Geschäftskonto. Für den Mandanten ist das bequem, für die Buchführung bedeutet es, dass Zahlung und Beleg im selben System liegen und der Abgleich entfällt.
Was ein Wechsel wirklich kostet
Die Lizenzkosten sind der kleinere Teil. Unabhängig vom Anbieter fallen diese Posten an:
- Der Bestand muss überführt werden. Stammdaten, Kontenpläne, offene Posten und Anlagevermögen wandern nicht auf Knopfdruck. Jede Individualisierung im Altsystem ist ein Sonderfall.
- Der Vorjahresvergleich bricht. Bis ein volles Wirtschaftsjahr im neuen System gebucht ist, sind Auswertungen über das Jahr hinweg nur mit Zusatzarbeit vergleichbar.
- Die Mitarbeiter müssen umlernen. Eine erfahrene Buchhaltungskraft ist im gewohnten System schnell. Nach einem Wechsel ist sie für einige Monate langsamer, und zwar unabhängig davon, wie gut die neue Oberfläche ist.
- Der Altbestand muss auswertbar bleiben. Die Aufbewahrungspflicht endet nicht mit der Kündigung eines Systems. Wer wechselt, muss regeln, wie die zurückliegenden Jahre über die gesamte Frist zugänglich bleiben.
Diese Kosten fallen einmalig an und sind beherrschbar. Sie sind nur selten in der Rechnung enthalten, mit der ein Wechsel begründet wird.
Zwei Vollsysteme parallel: was das im Alltag bedeutet
Weil ein vollständiger Wechsel für Kanzleien mit Lohnmandaten nach dem heutigen Stand ausscheidet, bleibt der Parallelbetrieb. In Angebotsgesprächen wird er selten durchgerechnet. Dabei steckt dort die eigentliche Kostenfrage.
Zwei Stammdatenbestände. Jeder Mandant existiert doppelt: einmal dort, wo die Buchführung liegt, einmal dort, wo der Lohn abgerechnet wird oder umgekehrt. Adressänderungen, Bankverbindungen, Ansprechpartner, Steuernummern und Zuständigkeiten müssen an zwei Stellen gepflegt werden. Der Aufwand je Änderung ist klein, die Zahl der Änderungen über den Bestand hinweg nicht, und die eigentliche Belastung entsteht durch die Fälle, in denen die Pflege an einer Stelle unterbleibt.
Zwei Zuständigkeitslogiken. Wer betreut einen Mandanten in welchem System, und wer merkt es, wenn eine Zuordnung nicht mehr stimmt. In einem System ist das eine Einstellung. In zweien eine Abstimmung.
Zwei Auswertungswelten. Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten und Lohnjournale entstehen in unterschiedlichen Umgebungen. Ein zusammengesetztes Bild für den Mandanten entsteht dann von Hand. Oder gar nicht.
Zwei Verträge und zwei Preislogiken. Der Vergleich lautet dann Anbieter A gegen Anbieter A plus B, nicht Anbieter A gegen Anbieter B. Diese Rechnung fällt regelmäßig anders aus als die, die im Angebot steht.
Zwei Schulungsbedarfe, dauerhaft. Nicht nur zum Start: auch bei jeder neuen Mitarbeiterin und bei jeder größeren Programmänderung, und zwar auf beiden Seiten.
Nichts davon spricht gegen einen Parallelbetrieb. In vielen Kanzleien ist er seit Jahren Normalität, allerdings meist mit einem spezialisierten Vorsystem statt mit zwei Vollsystemen. Der Unterschied ist erheblich. Ein Vorsystem hat einen definierten Übergabepunkt und führt keine Konten fort. Zwei Vollsysteme führen beide Stammdaten, und damit entsteht die Frage, welches der beiden im Zweifel recht hat.
Wer den Parallelbetrieb dennoch plant, legt vorher fest: welches System bei jedem Datenfeld führend ist, wer die Abstimmung verantwortet, und in welchem Rhythmus geprüft wird, ob beide Bestände noch übereinstimmen. Ohne diese Festlegungen wächst über Monate eine Differenz, die niemand bemerkt, bis sie in einer Auswertung auftaucht.
Was für den Mandanten spürbar ist
Eine Systementscheidung wird in der Kanzlei getroffen und beim Mandanten wirksam. Beim Mandanten kommt allerdings nur an, was er selbst anfasst. Der Rest bleibt unsichtbar.
Wie er Unterlagen einreicht. Ob er dafür ein Programm installieren muss, ob es auf dem Telefon funktioniert und ob er nach der Einreichung sieht, dass etwas angekommen ist. Die Einreichung ist der einzige Vorgang, den ein Mandant regelmäßig selbst ausführt, und deshalb der einzige, an dem er die Kanzleisoftware bewertet.
Wie schnell er eine Antwort auf eine Rückfrage bekommt. Gemessen wird die Klärung, nicht die Buchung. Das hängt am Ablauf und nur mittelbar an der Software.
Wie er Auswertungen erhält und unterschreibt. Ein Weg per E-Mail mit Ausdruck, Unterschrift und Rücksendung kostet in jedem System dieselben zwei Wochen.
Ob er zweimal umziehen muss. Das ist der Punkt, der bei einem Wechsel am häufigsten übersehen wird. Mandanten, die gerade an ein Portal gewöhnt wurden, ein zweites Mal umzugewöhnen, kostet Vertrauen, und zwar besonders bei denen, die sich mit dem ersten Umzug schwergetan haben.
Daraus folgt eine schlichte Prüffrage. Welchen dieser Punkte verbessert der geplante Wechsel spürbar, und wie viele Mandanten wären von der Umstellung betroffen. Fällt die erste Antwort dünn aus und die zweite Zahl hoch, bringt ein Wechsel des Vollsystems nicht den größten Effekt.
Vollsystem, Vorsystem und Portal sind drei verschiedene Dinge
Ein erheblicher Teil der Verwirrung in dieser Frage entsteht daran, dass Produkte miteinander verglichen werden, die gar nicht dieselbe Aufgabe haben. Vor jedem Anbietergespräch lohnt es, drei Kategorien sauber zu trennen.
Ein Vollsystem ist der Ort, an dem die Buchführung tatsächlich liegt. Es führt die Konten, erzeugt Bilanz und Gewinnermittlung, rechnet den Lohn ab und gibt die Erklärungen ab. Von einem Vollsystem gibt es je Mandant genau eines, alles andere erzeugt zwei Wahrheiten und damit einen Abstimmungsaufwand, der jede Ersparnis auffrisst. Die DATEV ist ein Vollsystem. Pennylane tritt nach den öffentlichen Darstellungen des Anbieters mit demselben Anspruch an, mit den beiden oben beschriebenen Einschränkungen bei Lohn und Deklaration.
Ein Vorsystem sitzt davor. Es nimmt Belege entgegen, liest sie aus, schlägt eine Kontierung vor und übergibt das Ergebnis an das Vollsystem. Konten führt es keine, einen Abschluss erzeugt es nicht. Sein Nutzen bemisst sich an der Sauberkeit der Übergabe. Was die Oberfläche sonst alles anzeigt, sagt darüber wenig.
Ein Portal regelt die Zusammenarbeit mit dem Mandanten: Unterlagen einreichen, Dokumente zurückbekommen, Rückfragen dokumentiert klären, Auswertungen freizeichnen. Ein Portal bucht nicht. Es entscheidet aber darüber, ob die Belege überhaupt in verwertbarer Form ankommen, und damit über alles, was dahinter passiert.
Wer diese drei Ebenen trennt, kommt zu einer nüchterneren Frage: Auf welcher Ebene liegt der Engpass in der eigenen Kanzlei. Wenn die Buchführung fachlich trägt und die Auswertungen stimmen, ist ein Tausch des Vollsystems die teuerste denkbare Antwort auf ein Problem, das eine Ebene darüber liegt. Umgekehrt lässt sich ein Vollsystem, das fachlich an Grenzen stößt, durch kein Portal reparieren.
Was vor dem ersten Anbietergespräch auf dem Tisch liegen sollte
Systemvergleiche werden regelmäßig ohne Zahlen geführt. Dann entscheidet die Oberfläche des zuletzt gesehenen Systems. Ein paar Angaben aus dem eigenen Bestand ändern das Gespräch von Grund auf.
Die Zahl der Mandate nach Art. Wie viele reine Fibu-Mandate, wie viele mit Lohn, wie viele mit Jahresabschluss, wie viele Einnahmenüberschussrechnungen. Bei Pennylane entscheidet allein diese Aufstellung die Frage weitgehend, weil die Lohnmandate im bestehenden System bleiben müssen.
Das monatliche Belegvolumen. Aus der Auswertung gelesen, nicht geschätzt. Es ist die Bezugsgröße für jede Preisrechnung und für jede Aussage über Zeitersparnis.
Der Anteil, der heute ohne manuellen Eingriff durchläuft. Wie diese Zahl sauber erhoben wird, ist ein eigenes Thema, siehe Automatisierungsquote messen. Ohne Ausgangswert lässt sich später nicht feststellen, ob ein neues System etwas gebracht hat.
Die Wege, über die Belege heute ankommen. Portal, E-Mail, Foto, Papier, Weiterleitung aus dem Rechnungseingang des Mandanten. Eine Übersicht der Belegeingangskanäle zeigt oft schneller als jede Demo, wo die Stunden verschwinden.
Diese Angaben kosten einen halben Tag. Sie tragen jede anschließende Bewertung und bleiben gültig, egal welcher Anbieter am Ende vorgestellt wird.
Fragen für den Demotermin
Eine Vorführung zeigt das System von seiner besten Seite, und das ist legitim. Wer sie in ein Gespräch verwandeln will, bringt eigene Fälle mit und stellt Fragen, die sich nicht mit einer Folie beantworten lassen.
- Können wir die Vorführung mit unseren eigenen Belegen durchführen, und zwar mit einer Auswahl, die wir selbst zusammenstellen. Zehn saubere Eingangsrechnungen zeigen nichts. Interessant sind die Fälle, an denen es heute hakt.
- Wie wird ein Beleg behandelt, der auf mehrere Konten oder Steuersätze aufzuteilen ist. Die Splitbuchung ist der Fall, an dem sich Systeme unterscheiden.
- Wie kommen die Buchungen in die Finanzbuchhaltung, und hängt der Beleg danach am Buchungssatz. Diese Frage gehört vor jede Frage nach der Trefferquote.
- Was passiert bei einem Wechsel des Mandanten in ein anderes System, und in welchem Format bekommen wir unsere Daten heraus. Die Antwort sollte konkret sein und ein Dateiformat nennen.
- Welche Arbeitsschritte bleiben nach der Einführung manuell. Ein Anbieter, der auf diese Frage keine ehrliche Liste liefert, hat sie sich nicht gestellt.
- Wie lange dauert die Einrichtung eines Mandanten, gemessen an einem Mandanten unserer Größenordnung, und wer macht diese Arbeit.
- Welche Angaben zum Funktionsumfang sind heute verfügbar, und welche sind angekündigt. Bei einem Anbieter, der neu in einen Markt eintritt, ist diese Trennung entscheidend.
Die letzte Frage ist die wichtigste, und sie sollte schriftlich beantwortet werden. Eine Ankündigung ist keine Funktion, und eine Kanzlei, die einen Jahresabschluss termingerecht abgeben muss, kann darauf nicht planen.
Typische Fehler bei der Auswahl
Die Oberfläche wird mit dem Ergebnis verwechselt. Ein modernes Bedienkonzept ist ein echter Vorteil, aber es sagt nichts über die Qualität der Kontierung und nichts über die Belastbarkeit im Abschluss aus. Beides zeigt sich erst nach Monaten.
Der Vergleich wird gegen den heutigen Ist-Zustand geführt statt gegen den erreichbaren. Ist die eigene Belegstrecke unaufgeräumt, wirkt jedes neue System großartig. Ein Teil des Effekts stammt dann aus der Aufräumarbeit. Den hätte auch das Bestandssystem geliefert.
Die Kosten des Parallelbetriebs werden ausgeblendet. Solange ein Bereich im alten System bleibt, laufen beide Systeme dauerhaft, und zwar nicht nur für ein paar Wochen. Zwei Verträge, zwei Stammdatenbestände, zwei Schulungsbedarfe, und bei jeder Änderung an einem Mandanten die Frage, wo sie gepflegt werden muss.
Die Entscheidung wird ohne die Mitarbeiter getroffen, die täglich damit arbeiten. Wer die Buchhaltung führt, kennt die Ausnahmen, an denen ein System scheitert. Diese Fälle gehören in die Vorführung, sonst prüft die Kanzlei den Normalfall, den ohnehin jedes System beherrscht.
Der Zeitpunkt wird falsch gewählt. Ein Systemwechsel im laufenden Abschlussgeschäft bindet genau die Personen, die dann nicht verfügbar sind. Wenn gewechselt wird, dann mit klarem Stichtag zum Wirtschaftsjahr. Und mit einer Handvoll Pilotmandanten vorweg.
Der dritte Weg: die Belegstrecke lösen, ohne das System zu tauschen
Meist läuft die Entscheidung auf eine dritte Möglichkeit hinaus, weil sie den eigentlichen Schmerzpunkt trifft.
Was Kanzleien an Pennylane anzieht, ist selten die Buchführungsmaschine dahinter. Es ist die Zusammenarbeit mit dem Mandanten und die automatische Verarbeitung der Belege. Diese beiden Schichten lassen sich lösen, ohne das führende System anzutasten.
Das Muster sieht so aus: Der Mandant reicht Belege über ein Portal ein, das er ohne Schulung bedient. Die Belege werden ausgelesen und kontiert. Rückfragen laufen dokumentiert im selben Vorgang statt per E-Mail. Der fertige Buchungsstapel geht über eine Schnittstelle in das bestehende System, wo Buchführung, Lohn und Abschluss unverändert weiterlaufen.
Der Vorteil liegt in dem, was nicht passiert: kein Datenumzug, kein Bruch im Vorjahresvergleich, kein Umlernen für die Abschlussarbeiten, keine Frage, wo der Lohn hingeht. Diesen Ansatz verfolgt auch docunest. Belege werden automatisch nach SKR03 oder SKR04 kontiert und als Buchungsstapel übergeben, das Mandantenportal, die Freizeichnung und die Rückfragen laufen im selben System, und die Kanzlei behält ihre Buchführung dort, wo sie ist.
Der ehrliche Nachteil dieses Wegs: Es bleiben zwei Systeme. Eine einzige Oberfläche für alles gibt es so nicht. Bei einem Wechsel derzeit allerdings ebenso wenig, solange der Lohn außen vor bleibt.
Verwandte Gegenüberstellungen
Wer vor dieser Entscheidung steht, hat meist noch andere Namen auf dem Zettel:
Die ganze Kategorie nebeneinander steht im Marktvergleich zur KI-Buchhaltung.
Fazit: für wen was
Bei der DATEV bleiben sollte, wer Lohnmandate betreut, wer viele Abschlüsse erstellt oder wer einen großen gewachsenen Bestand mit vielen Individualisierungen führt. Der Wechsel würde hier ein zweites System erzeugen, nicht das erste ersetzen.
Pennylane ernsthaft prüfen sollte, wer überwiegend Finanzbuchhaltung für kleine und mittlere Mandanten ohne Lohn macht, wer neu gründet und keinen Altbestand mitschleppt, und wer Mandanten hat, die von sich aus eine moderne Oberfläche verlangen.
Die Belegstrecke lösen und das System behalten sollte, wer mit der DATEV fachlich zufrieden ist und dessen eigentliches Problem die Zusammenarbeit mit dem Mandanten und die manuelle Erfassung ist. Das ist die Mehrheit. Und der Weg mit dem kleinsten Risiko.
Welches System besser ist, führt in dieser Sache nirgendwohin. Weiter kommt, wer fragt: Welcher Arbeitsschritt kostet in dieser Kanzlei die meiste Zeit, und muss man dafür wirklich alles austauschen?
Häufige Fragen
Kann eine Kanzlei die DATEV vollständig durch Pennylane ersetzen?
Nach dem öffentlich verfügbaren Stand von August 2026 nicht. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es in Deutschland kein Pennylane-Pendant, und die vollständige ELSTER-Anbindung für Jahresabschluss und Deklaration ist vom Anbieter für 2026 angekündigt. Kanzleien mit Lohnmandaten betreiben deshalb beide Systeme parallel.
Seit wann ist Pennylane in Deutschland aktiv?
Pennylane ist seit November 2025 mit einem Büro in München am deutschen Markt. In Frankreich existiert das Unternehmen deutlich länger und hat dort einen erheblichen Marktanteil bei Kanzleien und kleinen Unternehmen.
Was kostet Pennylane im Vergleich zur DATEV?
Beide Anbieter veröffentlichen keine vollständigen Preislisten. Pennylane rechnet nach öffentlich zugänglichen Angaben je betreutem Mandant ab, die DATEV über Mitgliedschaft, Programmlizenzen und nutzungsabhängige Rechenzentrumsleistungen. Ein Preisvergleich ist ohne konkrete Angebote für den eigenen Bestand nicht seriös möglich.
Was passiert mit den Daten aus zurückliegenden Jahren?
Sie bleiben in dem System, in dem sie entstanden sind. Ein Wechsel schneidet den Vorjahresvergleich durch, solange nicht mindestens ein volles Wirtschaftsjahr im neuen System gebucht ist. Für die Aufbewahrungspflicht muss der Altbestand über die gesamte Frist auswertbar bleiben, was bei einem gekündigten System gesondert zu regeln ist.
Gibt es einen Mittelweg zwischen Bleiben und Wechseln?
Ja, und er wird am häufigsten gewählt. Statt das führende System zu tauschen, wird die Zusammenarbeit mit dem Mandanten und die Belegverarbeitung ausgelagert, während Buchführung, Lohn und Abschluss im bestehenden System bleiben. Der Buchungsstapel wird über eine Schnittstelle übergeben.
Quellen und Stand
Stand August 2026. Angaben zu Funktionsumfang und Preisen beruhen auf den öffentlichen Darstellungen der Anbieter und können sich ändern. Für die eigene Kanzlei sind konkrete Angebote einzuholen.
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