Mandantenportal

kanzlei.land oder milia.io: Zwei Mandantenportale im Vergleich

Wo die beiden Portale für DATEV-Kanzleien unterschiedliche Wege gehen, was der Preis je Mandant über die Skalierung verrät und woran die Mandantenakzeptanz tatsächlich hängt.

Baktash Hossainzadeh··7 Minuten

Beide Anbieter richten sich an dieselbe Kanzlei: eine, die mit der DATEV arbeitet, den Pendelordner loswerden will und dafür einen Weg sucht, der beim Mandanten ankommt. In der Ausführung gehen sie auseinander.

Der Ausgangspunkt ist in fast jeder Kanzlei derselbe. Unterlagen kommen per E-Mail, in Papierform, über WhatsApp und gelegentlich als Foto in schlechter Auflösung. Das Problem liegt am Ende dieser Wege: Keiner führt in ein System, das den Stand festhält. Der Rückweg läuft ebenso uneinheitlich. Und niemand kann zuverlässig sagen, welche Unterlage bei welchem Mandanten fehlt.

Ein Mandantenportal ersetzt das durch einen festen Ort. Der Mandant lädt dort hoch, die Kanzlei stellt dort bereit, und der Stand ist für beide Seiten sichtbar. Der Nebeneffekt ist berufsrechtlich relevant: Ein E-Mail-Anhang mit Mandantendaten ist mit Blick auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG und Art. 32 DSGVO angreifbar, ein zugriffsgeschütztes Portal nicht.

Kriteriumkanzlei.landmilia.io
SchwerpunktDokumentenaustausch und Kommunikationvorgangsbasierte Abläufe und Aufgabensteuerung
DATEV-Anbindungjaja
Mandanten-AppWebzugangeigene App laut Anbieter
Aufgaben und Workflowsgrundlegendeigener Schwerpunkt laut Anbieter
KI-Assistenznicht beworbenlaut Anbieter vorhanden
Belege kontierenneinnein
Grundgebühr98 Euro monatlichnicht öffentlich ausgewiesen
Preis je Mandant10 Euro monatlichnicht öffentlich ausgewiesen
Einrichtungeinmalig 698 Euronicht öffentlich ausgewiesen

Die Abrechnung je Mandant wirkt sich von allen Unterschieden am stärksten aus. Bei der Auswahl wird sie regelmäßig unterschätzt.

Bei der Grundgebühr von 98 Euro und 10 Euro je Mandant ergibt sich folgende Entwicklung:

MandantenMonatlichJährlich
30398 Euro4.776 Euro
1001.098 Euro13.176 Euro
2002.098 Euro25.176 Euro
4004.098 Euro49.176 Euro

Dazu einmalig 698 Euro Einrichtung.

Das ist kein Vorwurf an den Anbieter, sondern eine Eigenschaft des Modells. Für kleine Kanzleien fair, für große teuer. Vor allem erzeugt es einen unangenehmen Anreiz. Kleine Mandate, bei denen sich 120 Euro im Jahr nicht rechnen, kommen nicht aufs Portal. Die Kanzlei betreibt dann weiterhin zwei Wege parallel, und das halbiert den Nutzen der Einführung.

Wer ein Portal einführt, sollte deshalb die Zielgröße durchrechnen, nicht den heutigen Bestand. Ein Portal, das nur die Hälfte der Mandanten erreicht, löst das Ursprungsproblem nicht.

milia.io stellt nach Anbieterangaben vorgangsbasierte Abläufe und Aufgabensteuerung in den Mittelpunkt. Der Begriff fällt häufig und wird selten erklärt. Dabei beschreibt er einen realen Unterschied in der Arbeitsweise.

Ein dokumentenorientiertes Portal ordnet nach Ablageort. Es gibt einen Mandanten, darunter Ordner, darin Dateien. Wer wissen will, wie weit eine Sache gediehen ist, muss die Ordner ansehen und daraus schließen. Ein vorgangsorientiertes System ordnet nach Sache. Es gibt einen Vorgang, etwa die Jahresrechnung 2025 eines bestimmten Mandanten, und an diesem Vorgang hängen die Dokumente, die Aufgaben, die Fristen, die Beteiligten und der Stand. Wer wissen will, wie weit die Sache ist, sieht auf den Vorgang.

Der Unterschied wirkt sich vor allem an drei Stellen aus. Erstens bei der Vertretung: Ein Vorgang ist übergabefähig, ein Ordner ist es nicht, weil der Stand nur im Kopf der zuständigen Person existiert. Zweitens bei der Auskunftsfähigkeit gegenüber dem Mandanten: Er fragt nach dem Stand seiner Sache, nicht nach Dateien. Drittens bei der Auswertung über den Bestand, also bei der Frage, wie viele Vorgänge einer Art gerade offen sind und wo es klemmt.

Der Preis dieser Ordnung ist Einrichtungsaufwand. Vorgänge müssen definiert werden. Diese Definition ist Arbeit an der eigenen Organisation, nicht an der Software. Eine Kanzlei, die ihre wiederkehrenden Abläufe nie beschrieben hat, beschreibt sie bei der Einführung zum ersten Mal. Darin liegt der eigentliche Aufwand, und der Nutzen entsteht erst danach.

Daraus folgt eine nüchterne Auswahlregel: Wer nur den Dokumentenaustausch ordnen will, zahlt für vorgangsbasierte Strukturen einen Aufwand, den er nicht einlöst. Wer seine Abläufe ohnehin vereinheitlichen will, bekommt mit einem reinen Austauschportal die kleinere Hälfte des Nutzens.

Die Einführung eines Mandantenportals wird häufig wie eine Softwareanschaffung behandelt und verhält sich wie ein Organisationsprojekt. Der Unterschied zeigt sich daran, wo die Arbeit anfällt. Bei der Umstellung von Gewohnheiten auf beiden Seiten, kaum bei der Einrichtung.

Innerhalb der Kanzlei ist zu klären: Wer ist zuständig, also wer richtet Mandanten ein, wer schult sie, wer beantwortet die Fragen der ersten Wochen. Ohne benannte Zuständigkeit versandet die Einführung, weil das Tagesgeschäft immer dringender ist. Was gilt als verbindlich, also ob eine per E-Mail eingereichte Unterlage weiterhin angenommen wird oder mit dem Hinweis auf das Portal zurückgeht. Bleibt der alte Weg offen, wird er genutzt. Wie wird nachgehalten, also woran erkennt die Kanzlei, welche Mandate das Portal tatsächlich nutzen und welche nur formal eingerichtet sind.

Auf der Mandantenseite entscheidet die Ansprache. Ein Portal, das als neue Pflicht angekündigt wird, erzeugt Widerstand. Eines, das mit einem konkreten Vorteil eingeführt wird, wird angenommen. Der Vorteil muss dabei aus Sicht des Mandanten formuliert sein und nicht aus Sicht der Kanzlei: Unterlagen sind jederzeit auffindbar, der Stand ist ohne Anruf einsehbar, die Auswertungen liegen an einem festen Ort statt in einem alten E-Mail-Verlauf.

Bewährt hat sich eine Einführung in Wellen statt auf einen Stichtag. Zuerst eine kleine Gruppe wohlwollender Mandate, an denen der Ablauf geschärft wird. Dann die Mandate mit dem größten Belegaufkommen, weil dort der größte Nutzen liegt. Zuletzt der lange Rest, mit einer klaren Ansage und einem festen Datum. Ein Portal, das nach einem Jahr die Hälfte des Bestands erreicht, hat die Arbeit verdoppelt statt halbiert, weil zwei Wege parallel betrieben werden.

Die Technik ist bei beiden Anbietern ausgereift genug. Was über den Erfolg entscheidet, ist die Akzeptanz beim Mandanten, und die hängt an einer einzigen Frage: Wie viele Schritte liegen zwischen dem Mandanten und dem hochgeladenen Beleg?

Jede Hürde kostet einen Teil des Bestands. Ein Konto anlegen kostet welche. Ein Passwort merken kostet welche. Eine App installieren kostet welche. Und jeder Mandant, den eine Hürde abhält, schickt weiterhin E-Mails, die dann von Hand ins Portal übertragen werden.

Für die Auswahl folgt daraus eine Prüfung, die wichtiger ist als jede Funktionsliste: Man gebe den Zugang an drei Mandanten aus dem eigenen Bestand, die als technisch unsicher gelten, und beobachte, ob der erste Beleg ohne Rückfrage ankommt. Das Ergebnis dieser Stichprobe sagt mehr aus als jede Demo.

Für milia.io liegen keine öffentlichen Preise vor. Ein Direktvergleich der beiden Anbieter fällt damit aus. Die Modelle selbst lassen sich gegenüberstellen, und das ist bei der Auswahl ohnehin nützlicher als eine einzelne Zahl: Es zeigt, wie sich Kosten über die Jahre entwickeln.

Preis je Mandant. Die Kosten wachsen linear mit dem Bestand. Vorteil: Ein kleiner Bestand kostet wenig, die Rechnung ist ohne Rückfrage nachvollziehbar, und die Kosten lassen sich mandatsgenau zuordnen. Nachteil: Jedes zusätzliche Mandat kostet dauerhaft, unabhängig davon, wie aktiv es ist, und das führt zur Versuchung, kleine Mandate nicht aufzuschalten.

Preis je Nutzer. Die Kosten wachsen mit der Zahl der Mitarbeitenden. Vorteil: Der Bestand ist gratis, was Kanzleien mit vielen kleinen Mandaten begünstigt. Nachteil: Zugänge werden geteilt, um Kosten zu sparen, und damit verliert das System die Nachvollziehbarkeit, wer was getan hat. Bei einer Kanzleisoftware ist das ein ernstes Problem, kein Detail.

Pauschale je Kanzlei. Von beiden Größen unabhängig. Wachstum kostet nichts zusätzlich, und ob ein Mandat aufgenommen wird, bleibt eine fachliche Entscheidung. Der Einstieg ist für sehr kleine Kanzleien dafür vergleichsweise teuer: Die Pauschale fällt unabhängig von der Nutzung an.

Für die eigene Einordnung genügt eine kurze Rechnung. Man nehme den heutigen Bestand, den erwarteten Bestand in drei Jahren und die Zahl der Mitarbeitenden, und rechne jedes Angebot für beide Zeitpunkte durch. Mit den öffentlich ausgewiesenen Zahlen von kanzlei.land, also 98 Euro monatlich plus 10 Euro je Mandant, ergibt ein Wachstum von 100 auf 160 Mandate eine Steigerung von 1.098 auf 1.698 Euro monatlich. 7.200 Euro jährliche Mehrkosten allein aus dem Zuwachs. Ob dieser Betrag angemessen ist, hängt vom Nutzen ab. Bekannt sein sollte er vor der Unterschrift, nicht erst in der Rechnung des dritten Jahres.

In jedes Angebot gehört außerdem die Definition, was als Mandant zählt, also ob ein inaktives Mandat weiterberechnet wird und wie mit verbundenen Unternehmen umgegangen wird. Dazu die Kündigungsfrist. Beides entscheidet im Zweifel mehr über die tatsächlichen Kosten als der Grundpreis. Die vollständige Systematik dazu steht unter Was ein System kostet.

Portale sehen in Vorführungen einander ähnlich. Dieselbe Grundstruktur. Unterscheidbar werden sie an den Rändern, und dort gehört gezielt nachgefragt.

Zum Zugang des Mandanten:

  • Wie viele Schritte liegen zwischen der Einladung und dem ersten hochgeladenen Beleg
  • Funktioniert der Upload auf dem Mobiltelefon ohne installierte App
  • Was passiert bei einem vergessenen Passwort, und wie viel Aufwand entsteht dabei in der Kanzlei
  • Können mehrere Personen eines Mandanten unterschiedliche Rechte bekommen, etwa die Buchhaltungskraft und die Geschäftsführung
  • Gibt es einen Weg für Unterlagen, die weiterhin per E-Mail kommen, ohne dass jemand Dateien umkopiert

Zur Arbeit in der Kanzlei:

  • Welche Übersicht zeigt, bei welchem Mandanten welche Unterlage fehlt
  • Wie wird eine Anforderung an mehrere Mandanten gleichzeitig gestellt
  • Wie wird erinnert, automatisch oder von Hand
  • Wo landet eine Rückfrage des Mandanten, und ist sie später beim Vorgang auffindbar
  • Wie werden Dokumente in die eigene Ablage übernommen, und geschieht das automatisch

Zur Technik und zum Vertrag:

  • Wo liegen die Daten, und wer beim Anbieter kann darauf zugreifen
  • Wie sieht der Export bei Vertragsende aus, in welchem Format und in welcher Frist
  • Welche Schnittstellen bestehen zu den übrigen eingesetzten Systemen

Die aussagekräftigste Prüfung bleibt trotzdem die weiter oben beschriebene Stichprobe mit drei technisch unsicheren Mandaten.

Ein Portal ist auch deshalb die bessere Lösung als der E-Mail-Anhang, weil der Austausch von Mandantenunterlagen berufsrechtlich und datenschutzrechtlich Anforderungen unterliegt, die eine unverschlüsselte E-Mail nur schwer erfüllt.

Maßgeblich sind zwei Ebenen. Datenschutzrechtlich verlangt Art. 32 DSGVO Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, und bei Steuerunterlagen ist das Risiko hoch. Berufsrechtlich tritt die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG hinzu, flankiert von § 203 StGB, der für die Einbindung mitwirkender Personen eigene Anforderungen aufstellt.

Für die Auswahl eines Portals folgen daraus konkrete Prüfpunkte. Erstens der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO samt der Liste der Unterauftragnehmer, denn dort steht, wohin Daten tatsächlich fließen. Zweitens die Frage, ob und wie der Anbieter selbst auf Inhalte zugreifen kann, etwa im Rahmen des Supports, und ob solche Zugriffe protokolliert werden. Drittens das Löschkonzept: Was passiert mit den Dokumenten nach Vertragsende, in welcher Frist, und in welchem Format lassen sie sich vorher mitnehmen.

Ein vierter Punkt betrifft die Aufbewahrung. Ein Portal ist ein Transportweg und ersetzt keine revisionssichere Archivierung. Wer Unterlagen ausschließlich im Portal belässt, hat sie über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist an einen Vertrag gebunden. Sinnvoll ist deshalb eine Festlegung, welche Dokumente nach dem Austausch in die eigene Ablage übernommen werden und wer das veranlasst. Die berufsrechtliche Seite ist in KI und Berufsrecht im Zusammenhang beschrieben.

Eine Erwartung erfüllt sich regelmäßig nicht: Mit dem Portal komme alles über einen Weg. Der Eingang bleibt gemischt. Erfolgreich ist ein Portal, wenn es die übrigen Wege einfängt, statt sie zu verbieten.

Die typischen Kanäle sind bekannt: die E-Mail an eine Sammeladresse, der Anhang an eine persönliche E-Mail, das Foto über einen Messengerdienst, das Papier im Briefumschlag, der Download aus dem Kundenportal eines Lieferanten und zunehmend die strukturierte E-Rechnung. Jeder dieser Wege hat eine eigene Fehlerquelle, und für jeden gibt es Mandanten, die ihn aus guten Gründen bevorzugen.

Für die Auswahl folgt daraus eine Frage, die in Vorführungen selten gestellt wird: Was passiert mit einer Unterlage, die nicht über das Portal kommt. Gibt es eine Möglichkeit, sie ohne Umkopieren dem richtigen Mandanten und dem richtigen Vorgang zuzuordnen, etwa über eine mandantenbezogene E-Mail-Adresse. Und erkennt das System, wenn dieselbe Unterlage auf zwei Wegen zweimal ankommt.

Die Dublettenerkennung ist dabei kein Nebenmerkmal. Sobald mehrere Kanäle offen sind, kommt derselbe Beleg gelegentlich doppelt, und ohne automatische Erkennung entsteht genau die Handarbeit, die das Portal einsparen sollte. Ein System, das Dubletten still zusammenführt, ist dabei besser als eines, das sie beanstandet, weil eine Beanstandung wieder einen Menschen beschäftigt.

Sinnvoll ist deshalb, den eigenen Eingang einmal zu zählen, bevor ein Portal ausgewählt wird. Wie viele Unterlagen kommen im Monat über welchen Weg. Diese Aufstellung entsteht an einem Vormittag und verschiebt die Bewertung der vorliegenden Angebote regelmäßig, weil sie zeigt, welcher Kanal tatsächlich das Gewicht trägt. Die Wege und ihre Tücken im Einzelnen: Belegeingang und Kanäle.

Sie bewegen Dokumente, sie kontieren sie nicht. Der Beleg kommt sicher an, ist zugeordnet und auffindbar, und dann beginnt die eigentliche Buchhaltungsarbeit.

Für viele Kanzleien laufen deshalb zwei Werkzeuge nebeneinander: ein Portal für den Mandantenkontakt und ein Kontierungssystem für die Belege. Beide kosten, beide brauchen Einrichtung, beide brauchen Stammdatenpflege, und dazwischen liegt eine Übergabe.

An dieser Naht setzt docunest an. Das Mandantenportal, der Dateiaustausch, die digitale Freizeichnung und die Aufgabenverwaltung liegen im selben System wie die automatische Kontierung nach SKR03 oder SKR04 samt Buchungsstapel für DATEV. Der eingereichte Beleg läuft direkt weiter. Abgerechnet wird pauschal je Kanzlei, ab 49 Euro im Monat, ohne Preis je Mandant und ohne Einrichtungsgebühr. Die oben gezeigte Kurve bleibt damit flach.

Zum Weiterlesen in derselben Sache:

Alle Anbieter der Kategorie auf einen Blick: Marktvergleich zur KI-Buchhaltung.

kanzlei.land passt zu Kanzleien mit überschaubarem Bestand, die den Dokumentenaustausch geordnet bekommen wollen und einen transparenten, nachrechenbaren Preis schätzen. Ab etwa 150 Mandanten gehört die Kostenkurve nachgerechnet.

milia.io ist für Kanzleien gedacht, die über den reinen Austausch hinauswollen. Abläufe werden dort entlang von Vorgängen und Aufgaben strukturiert. Für den Preisvergleich braucht es ein Angebot, veröffentlicht sind keine Zahlen.

Keines von beiden genügt, wenn die Belege am Ende auch verbucht werden sollen. Dann steht die Frage an, ob zwei Systeme oder eines mit beiden Schichten der bessere Weg ist.

Häufige Fragen

Kontieren diese Portale Belege?

Nein. Beide transportieren Belege und Dokumente zwischen Kanzlei und Mandant und ordnen sie zu. Die Kontierung selbst findet danach im Buchführungssystem oder in einem eigenen Kontierungssystem statt.

Was bedeutet ein Preis je Mandant für eine wachsende Kanzlei?

Er wächst mit dem Bestand mit. Bei 10 Euro je Mandant und Monat kostet ein Bestand von 200 Mandanten 2.000 Euro monatlich zusätzlich zur Grundgebühr. Modelle mit Pauschale je Kanzlei verhalten sich umgekehrt: Sie sind bei kleinem Bestand teurer und bei großem günstiger.

Woran scheitert die Einführung eines Mandantenportals?

Fast immer an der Akzeptanz beim Mandanten, nicht an der Technik. Ein Portal, das ein Konto, ein Passwort und eine Einweisung verlangt, wird von einem Teil des Bestands nicht genutzt, und die Kanzlei betreibt zwei Wege parallel.

Braucht man neben einem Portal noch ein Kontierungssystem?

Wenn die Belege automatisch vorkontiert werden sollen, ja. Portale bewegen Dokumente, sie erzeugen keine Buchungssätze. Kanzleien betreiben deshalb häufig zwei Systeme nebeneinander, eines für den Mandantenkontakt und eines für die Belegverarbeitung.

Quellen und Stand

Stand August 2026. Preis- und Funktionsangaben beruhen auf den öffentlichen Darstellungen der Anbieter und können sich ändern.

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