Wann kein Beleg nötig ist

Im Fenster einer Zahlung gibt es die Möglichkeit Kein Beleg nötig. Nimm sie nur, wenn zu dieser Zahlung wirklich kein Beleg existiert.

Was dabei passiert

Du beschreibst in einer kurzen Notiz, was die Zahlung war. Die Notiz ist Pflicht, ohne sie geht es nicht weiter. Danach gilt der Punkt als geklärt und verschwindet aus deiner Liste.

Das Portal behandelt die Zahlung dann als privaten Vorgang und reicht deine Notiz an die Kanzlei weiter.

Wann das passt

  • Du hast Geld für dich privat vom Firmenkonto genommen
  • Eine private Abbuchung ist versehentlich über das Firmenkonto gelaufen
  • Du hast Geld zwischen zwei eigenen Konten umgebucht
  • Du hast privates Geld in die Firma eingelegt

Wann du es nicht nehmen solltest

Benutze Kein Beleg nötig nie, nur weil der Beleg gerade nicht zur Hand ist. Die Tankquittung im Handschuhfach, die Rechnung im E-Mail-Postfach, der Kassenbon in der Jackentasche: Das sind alles Belege, die es gibt.

Lass den Punkt in diesen Fällen lieber offen stehen und reiche das Papier nach, auch wenn es zwei Wochen dauert. Ein offener Punkt stört niemanden, er wartet einfach.

Deine Kanzlei entscheidet

Deine Notiz geht mit an deine Kanzlei, und sie hat das letzte Wort. Schreib deshalb so genau wie möglich, was die Zahlung war. Gab es einen betrieblichen Grund, aber nie ein Papier, etwa bei Bankgebühren oder Löhnen, erkennt sie das an deiner Notiz und ordnet es passend zu.

Bist du unsicher, ob dieser Fall dazugehört, frag kurz über Nachrichten und Rückfragen nach. Deine Kanzlei kennt deinen Betrieb.

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