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Wann kein Beleg nötig ist

Im Fenster einer Zahlung gibt es die Möglichkeit Kein Beleg nötig. Nimm sie nur, wenn zu dieser Zahlung wirklich kein Beleg existiert.

Was dabei passiert

Du beschreibst in einer kurzen Notiz, was die Zahlung war. Die Notiz ist Pflicht. Danach gilt der Punkt als geklärt, und das Portal reicht deine Notiz an die Kanzlei weiter. Deine Kanzlei liest sie und bucht die Zahlung passend, zum Beispiel als Umbuchung, Gebühr oder Privatentnahme.

Wann das passt

  • Du hast Geld für dich privat vom Firmenkonto genommen
  • Eine private Abbuchung ist versehentlich über das Firmenkonto gelaufen
  • Du hast Geld zwischen zwei eigenen Konten umgebucht
  • Du hast privates Geld in die Firma eingelegt

Wann nicht

Nie, nur weil der Beleg gerade nicht zur Hand ist. Die Tankquittung im Handschuhfach ist ein Beleg, der existiert. Lass den Punkt offen und reiche das Papier nach, auch wenn es zwei Wochen dauert.

Deine Kanzlei entscheidet

Schreib so genau wie möglich, was die Zahlung war. Gab es einen betrieblichen Grund, aber nie ein Papier, etwa bei Bankgebühren oder Löhnen, erkennt deine Kanzlei das an der Notiz und ordnet es passend zu. Bist du unsicher, frag kurz über Nachrichten und Rückfragen nach.

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