KI-Buchhaltung

Tess oder BuchhaltungsButler: Agent gegen Vorkontierung

Wo Tess als Agent im DATEV-Bestand der Kanzlei arbeitet, wo BuchhaltungsButler beim Mandanten vorkontiert und exportiert, und welche Ersparnis jeweils eintritt.

Baktash Hossainzadeh··8 Minuten

Beide Namen fallen, wenn Bankumsätze und Belege zusammenfinden sollen und am Ende eine Buchführung in der DATEV steht. Die beiden greifen aber an entgegengesetzten Enden derselben Strecke an, und daran entscheidet sich, für wen welches System gebaut ist.

BuchhaltungsButler steht beim Unternehmen. Belege werden erkannt, vorkontiert und mit den Umsätzen des eigenen Bankkontos abgeglichen, und das Ergebnis geht laut Anbieter als Export von Buchungssätzen und Belegen in DATEV-Formaten an die Kanzlei, die über einen im Paket enthaltenen Steuerberater-Zugang mitlesen kann. Zielgruppe sind nach Anbieterangaben kleine und mittlere Unternehmen, die ihre laufende Buchhaltung selbst vorbereiten wollen.

Tess der Countful GmbH aus München steht in der Kanzlei. Die Gegenüberstellung im Detail steht unter Tess im Vergleich. Das System tritt als KI-Agent auf, der im vorhandenen Buchhaltungsbestand mitarbeitet: Es gibt laut Anbieter keine neue Buchungsmaske, Korrekturen erfolgen ausschließlich in DATEV-Rechnungswesen, und daraus lernt der Agent. Der Einstieg läuft über die Anbindung der Bankkonten, der Schwerpunkt liegt auf der Auszifferung offener Posten.

KriteriumTessBuchhaltungsButler
Primärer NutzerSteuerkanzleikleines bis mittleres Unternehmen
BauformAgent im vorhandenen DATEV-BestandVorsystem mit eigener Oberfläche beim Unternehmen
Wer arbeitet darindie Kanzlei in DATEV-Rechnungswesendas Unternehmen, die Kanzlei über den Steuerberater-Zugang laut Anbieter
EinstiegBankanbindung laut AnbieterBelegerkennung und Bankabgleich
Kernaufgabeoffene Posten ausziffern, inklusive Skonto, Währungsdifferenzen und Mahngebühren laut AnbieterVorkontierung
Verrechnungskonten 1370 und 1590ausdrücklich beworbennicht beworben
Fehlende BelegeNachhaken und Dublettenprüfung laut Anbieternicht gesondert beworben
Korrekturenim Zielsystem laut Anbieterin der eigenen Oberfläche
Übergabe an die Kanzleientfällt, Arbeit im KanzleibestandExport in DATEV-Formaten
Mehrere Mandanten in einem Zugangja, im Kanzleibestandje Unternehmen
HostingMicrosoft Azure, Deutschland und Europa laut Anbieterim Vertrag zu klären
Preise öffentlichneinPakete je Unternehmen, Kontingente nicht vollständig beziffert

Der Ort der Arbeit. Bei BuchhaltungsButler arbeitet das Unternehmen in einer eigenen Oberfläche, die Kanzlei greift über den Steuerberater-Zugang zu und übernimmt den Export. Bei Tess bleibt die Kanzlei in DATEV-Rechnungswesen, und der Agent arbeitet daneben im selben Bestand. Das eine erzeugt eine zweite Oberfläche, allerdings beim Mandanten. Das andere erzeugt keine, verlangt dafür Regeln für das, was im Bestand selbstständig geschehen darf.

Wer die Bankzugänge bereitstellt. Bei BuchhaltungsButler bindet das Unternehmen sein eigenes Konto an und nutzt den Abgleich für sich. Bei Tess muss der Mandant der Kanzlei den Zugriff auf seine Kontoumsätze ermöglichen, damit der Agent überhaupt anfangen kann. Das ist organisatorisch die größere Hürde, weil sie je Mandat einzeln genommen werden muss und von der Bereitschaft des Mandanten abhängt.

Die Art der Ersparnis. Vorkontierung spart Erfassungszeit, Auszifferung spart Klärungszeit. Beide Posten kommen in jeder Kanzlei vor, selten in gleichem Maß, und welcher überwiegt, entscheidet über die Wahl deutlicher als jede Funktionsliste.

Die Vorkontierung durch den Mandanten nimmt der Kanzlei zuverlässig die Erfassung ab. Rechnungsnummer, Datum, Lieferant, Beträge und ein erster Kontovorschlag kommen digital an, nichts muss ein zweites Mal getippt werden. Nicht abgenommen wird die Beurteilung: ob eine Ausgabe betrieblich veranlasst ist, welcher Steuersatz gilt, in welche Periode ein Vorgang gehört. Diese Fragen bleiben in der Kanzlei, sie werden nur früher entscheidbar.

Die Auszifferung setzt dort an, wo Zahlungen nicht sauber zu Rechnungen passen. Teilzahlungen, Skontoabzüge, Sammelüberweisungen, Währungsdifferenzen und Mahngebühren sind die Fälle, in denen die Zeit verschwindet, und genau diese Fälle bewirbt Tess laut Anbieter als Schwerpunkt, zusammen mit den Verrechnungskonten 1370 und 1590. Wo diese Konten am Monatsende regelmäßig gefüllt sind, ist das der relevantere Hebel.

Welcher Posten im eigenen Bestand überwiegt, lässt sich mit einer Strichliste über einen Monat feststellen: Zeit für Erfassung, Zeit für Klärung offener Posten, Zeit für das Beschaffen fehlender Belege. Fällt der erste Block am größten aus, spricht das für eine Vorkontierung beim Mandanten. Fällt der zweite am größten aus, spricht es für einen Agenten im Bestand. Fällt der dritte am größten aus, löst keines der beiden Systeme das eigentliche Problem. Die Systematik der Auszifferung ist in Offene Posten abgleichen beschrieben.

Je selbstständiger ein System im Bestand arbeitet, desto genauer gehört geregelt, was davon sichtbar bleibt. Bei einem Vorsystem bildet der Export eine natürliche Grenze: Was übergeben wurde, lässt sich vor dem Import prüfen. Bei einem Agenten, der laut Anbieter direkt im DATEV-Bestand arbeitet, entfällt diese Grenze, und deshalb gehören drei Punkte vor dem Start geklärt. Ist an jeder Buchung erkennbar, dass sie maschinell entstanden ist. Lässt sich ein ganzer Lauf zurücknehmen, wenn eine systematische Fehlzuordnung auffällt. Und bleibt protokolliert, auf welcher Grundlage eine Zuordnung erfolgte.

Nachvollziehbarkeit verlangen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unabhängig davon, ob eine Person oder ein Programm gebucht hat. Was daraus folgt, steht in GoBD-Grundsätze.

Auf der anderen Seite der Strecke stellt sich die Frage der Verantwortung. Kontiert der Mandant in BuchhaltungsButler vor, ist das ein Vorschlag und kein Ergebnis. Die Buchführung, die die Kanzlei erstellt und abgibt, verantwortet die Kanzlei, und deshalb gehört eine übernommene Vorkontierung geprüft, besonders bei Steuersätzen, gemischt genutzten Aufwendungen und der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Eine plausible Fehlzuordnung fällt dabei weniger auf als ein leeres Feld, weshalb eine Prüfstrategie sinnvoll ist: neue Lieferanten, ungewöhnliche Steuerschlüssel und Abweichungen zum Vormonat gezielt ansehen statt alles gleich intensiv. Die Arbeitsteilung dahinter beschreibt Vorbereitende Buchhaltung.

Tess veröffentlichte im August 2026 keine Preise. BuchhaltungsButler weist Pakete öffentlich aus, sie werden aber je Unternehmen berechnet, und die enthaltenen Belegkontingente sind nach den öffentlichen Angaben nicht in allen Fällen vollständig beziffert. Ein direkter Vergleich der beiden ist damit ohne Angebot nicht belastbar, wohl aber die Methode.

Sinnvoll ist die Umrechnung auf eine einzige Zahl: die Kosten je verarbeitetem Beleg über zwei Jahre. Bei einem Preis je Unternehmen gehört die Zahl der Mandate in die Rechnung, denn ein niedriger Monatsbetrag wird bei fünfzig Mandaten zu einem dreistelligen. Bei einem Angebot für die Kanzlei gehören Einrichtung, Schulung und die Zeit für das Einholen der Bankzugänge dazu.

Maßstab bleibt die manuelle Erfassung. Wer eine Minute je einfachem Beleg ansetzt und mit Vollkosten von 45 Euro je Stunde rechnet, kommt auf etwa 75 Cent je Beleg. Ein System, das nach Abzug aller Nacharbeit darunter bleibt, trägt sich über die Erfassung allein. Liegt es darüber, muss der Rest aus anderen Effekten kommen, etwa aus eingehaltenen Skontofristen oder aus kürzeren Abschlüssen. Die vollständige Rechnung steht in Was KI-Buchhaltung kostet.

Belege einer Steuerkanzlei fallen unter die berufsrechtliche Verschwiegenheit nach § 203 StGB in Verbindung mit § 57 StBerG, weshalb der Verarbeitungsort vor der Funktionsfrage steht.

Tess nennt laut Anbieter Hosting auf Microsoft Azure in Deutschland und Europa, Rechenzentren nach ISO 27001 und ISO 27018 sowie die Anonymisierung personenbezogener Daten vor dem Training. Für BuchhaltungsButler wurden diese Angaben hier nicht geprüft und gehören schriftlich in den Vertrag, bevor Mandantendaten eingegeben werden.

Zwei Konstellationen unterscheiden sich dabei. Betreibt das Unternehmen BuchhaltungsButler auf eigene Rechnung, ist es der Verantwortliche, und die Kanzlei ist Empfängerin. Bekommt die Kanzlei einen Zugang, gehört geklärt, was dort sichtbar ist und wer beim Anbieter darauf zugreifen kann. Bei Tess ist die Kanzlei von Anfang an die Auftraggeberin, und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO samt Liste der Unterauftragnehmer gehört zu ihren Unterlagen. Der berufsrechtliche Rahmen steht in KI und Berufsrecht.

Setzt ein Mandant BuchhaltungsButler ein, bekommt die Kanzlei bessere Daten, aber kein Werkzeug für ihren Bestand. Setzt die Kanzlei Tess ein, bekommt sie einen Agenten im Bestand, aber keinen Weg, auf dem der Mandant Belege einreicht und Rückfragen beantwortet. Beide enden dort, wo das Einsammeln beginnt.

Dazu kommt die Heterogenität. Ein Mandant liefert aus einem Vorsystem, ein zweiter reicht Papier ein, ein dritter schickt Fotos per Messengerdienst. Jede Quelle erzeugt in der Kanzlei einen eigenen Handgriff. Sinnvoll ist deshalb ein Eingang, der für alle Mandanten gleich funktioniert, eine automatische Kontierung gegen den jeweiligen Kontenrahmen, Rückfragen am Beleg statt in E-Mail-Verläufen und eine Übergabe, bei der der Beleg am Buchungssatz hängen bleibt.

Genau darauf ist docunest ausgelegt: Der Beleg, den der Mandant im Portal hochlädt, ist derselbe, der nach SKR03 oder SKR04 kontiert und als Buchungsstapel an DATEV übergeben wird, dazu Dateiaustausch, Freizeichnung, Aufgabenverwaltung und Bescheidprüfung im selben System, abgerechnet pauschal je Kanzlei statt je Unternehmen. Wer ohnehin Vorsystem und Portal einführen müsste, sollte diese Variante in den Vergleich aufnehmen.

Die Fragen unterscheiden sich, weil die Systeme an verschiedenen Enden sitzen. In beiden Fällen gehört ein Stapel eigener Belege und echter Kontoumsätze auf den Tisch, einschließlich der unangenehmen Fälle.

Für den Agenten im Bestand:

  • Welche Bankzugänge werden benötigt, und wie werden sie je Mandat eingerichtet
  • Welche Sonderfälle laufen heute ohne Eingriff: Skonto, Teilzahlung, Sammelzahlung, Fremdwährung, Mahngebühr
  • Woran ist eine maschinell entstandene Buchung im Bestand erkennbar
  • Wie wird ein Lauf zurückgenommen, wenn eine Fehlzuordnung systematisch war
  • Wie viele Korrekturen sind im ersten und im dritten Monat zu erwarten

Für die Vorkontierung beim Mandanten:

  • Wie verhält sich die Erkennung bei einem fotografierten Kassenbon mit Knick und Schatten
  • Wie wird eine Rechnung mit zwei Steuersätzen aufgeteilt, und wird eine Gutschrift als solche erkannt
  • Was sieht die Kanzlei über den Steuerberater-Zugang, und was kann sie dort ändern
  • In welchem Format und Rhythmus geht der Export an die Kanzlei, und geht der Beleg mit
  • Wie viele Belege sind im Paket enthalten, und was geschieht beim Überschreiten

Eine Frage gilt für beide: Was passiert bei Vertragsende, und in welchem Format lassen sich Belege, Zuordnungen und Historie mitnehmen. Wie sich ein Termin belastbar aufbauen lässt, steht in Demo prüfen.

Wer in derselben Auswahlsituation steht, betrachtet üblicherweise auch diese Beiträge:

Einen Überblick über alle Anbieter der Kategorie gibt der Marktvergleich zur KI-Buchhaltung.

Tess passt zu reinen DATEV-Kanzleien, in denen niemand eine zweite Oberfläche lernen soll, die Klärung offener Posten den größeren Zeitanteil ausmacht und Mandanten bereit sind, Bankzugänge bereitzustellen. Für die Vorauswahl ist ein Angebot nötig.

BuchhaltungsButler passt, wenn ein kleineres Unternehmen seine laufende Buchhaltung selbst vorbereiten und der Kanzlei einen aufbereiteten Bestand liefern will. Die Kanzlei ist dort Empfängerin, nicht Betreiberin.

Für die Kanzlei mit einem gemischten Bestand ist keines von beiden die ganze Antwort. Das eine verbessert die Daten einzelner Mandate, das andere die Arbeit im Bestand, und beide lassen den Weg vom Mandanten in die Kanzlei offen.

Häufige Fragen

Wer arbeitet in welchem System?

Bei Tess die Kanzlei, und zwar weiterhin in DATEV-Rechnungswesen, der Agent arbeitet laut Anbieter im selben Bestand mit. Bei BuchhaltungsButler das Unternehmen in einer eigenen Oberfläche, die Kanzlei greift über einen im Paket enthaltenen Steuerberater-Zugang zu und übernimmt den Export.

Welches System braucht Bankzugänge des Mandanten?

Beide, aber mit unterschiedlichem Adressaten. Bei BuchhaltungsButler bindet das Unternehmen sein eigenes Konto für den eigenen Abgleich an. Bei Tess muss der Mandant der Kanzlei den Zugriff auf seine Kontoumsätze ermöglichen, weil der Einstieg laut Anbieter über die Bankanbindung läuft.

Veröffentlichen die Anbieter Preise?

Tess wies im August 2026 keine Preise aus. BuchhaltungsButler nennt Pakete, die je Unternehmen berechnet werden, die enthaltenen Belegkontingente sind dabei nicht in allen Fällen vollständig beziffert. Ein belastbarer Vergleich braucht deshalb Angebote auf derselben Bezugsgröße.

Ersetzt eines der beiden ein Mandantenportal?

Nein. BuchhaltungsButler ist auf das einzelne Unternehmen ausgelegt, Tess auf die Arbeit im Kanzleibestand. Den Weg, auf dem Mandanten Belege einreichen und Rückfragen beantworten, deckt keines der beiden ab.

Wie vergleicht man beide seriös?

Mit einem Stapel eigener Belege und echter Kontoumsätze aus mehreren Mandaten, bei beiden Anbietern identisch und über mindestens einen vollständigen Monat. Aussagekräftig sind drei Zahlen: der Anteil der Buchungen ohne Eingriff, die danach noch offenen Posten und die Zeit, die in der Kanzlei für Prüfung und Klärung anfällt.

Quellen und Stand

Stand August 2026. Angaben beruhen auf den öffentlichen Darstellungen der Anbieter und können sich ändern.

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