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KI-Buchhaltung

Candis oder Finmatics: Freigabe-Workflow gegen Kanzlei-Kontierung

Warum die beiden Systeme verschiedene Auftraggeber haben, wo Candis im Unternehmen sitzt und Finmatics in der Kanzlei, und was das für die Naht bedeutet.

Baktash Hossainzadeh·25. August 2026·7 Minuten

Auf den Punkt

Die beiden lösen verschiedene Probleme für verschiedene Auftraggeber. Candis sitzt im Unternehmen und organisiert die Rechnungsfreigabe: Wer genehmigt eine Eingangsrechnung, wer zahlt sie, wann. Finmatics sitzt in der Kanzlei und erzeugt aus Belegen Buchungssätze, mit Schwerpunkt auf Splitbuchungen. Beide übergeben an die DATEV. Wer eine Freigabekette im Unternehmen braucht, kommt mit einem Kontierungssystem nicht weiter, und umgekehrt.

Diese beiden Namen tauchen regelmäßig in derselben Auswahlliste auf, und fast immer ist das ein Zeichen dafür, dass die Frage noch nicht scharf gestellt wurde.

Zwei Systeme, zwei Auftraggeber

Candis sitzt im Unternehmen. Eine Eingangsrechnung kommt an, sie muss von jemandem sachlich geprüft, von jemandem freigegeben und schließlich bezahlt werden. Das System bildet diese Kette ab, hält fest, wer wann was genehmigt hat, und sorgt dafür, dass keine Rechnung zwischen Abteilungen verschwindet.

Finmatics sitzt in der Kanzlei. Belege verschiedener Mandanten laufen ein und müssen zu Buchungssätzen werden, mit dem richtigen Konto, dem richtigen Steuersatz und, wo nötig, mit einer Aufteilung auf mehrere Positionen.

Der Unterschied ist nicht graduell. Ein Freigabesystem, das keine Buchungssätze erzeugt, hilft der Kanzlei nicht. Ein Kontierungssystem, das keine Genehmigungsketten kennt, hilft dem Unternehmen nicht.

Gegenüberstellung

KriteriumCandisFinmatics
Primärer NutzerUnternehmen, Buchhaltung und FachabteilungenSteuerkanzlei
KernaufgabeRechnungsfreigabe und ZahlungBelegverarbeitung und Kontierung
Genehmigungsketteneigener Schwerpunktnicht Schwerpunkt
Zahlungsauslösungjanicht Schwerpunkt
Splitbuchungennicht Schwerpunkteigener Schwerpunkt laut Anbieter
Mandantenbestand verwaltennicht vorgesehenja
ZielsystemeDATEVDATEV, BMD, Agenda, RZL, SAP, Microsoft BC
Anlernen durch den Anwenderüber die NutzungTrainingscenter laut Anbieter
Preise öffentlichneinja, ab 750 Euro monatlich

Wann welches System die richtige Antwort ist

Candis ist die Antwort, wenn die Beschwerde so klingt: „Rechnungen liegen wochenlang bei einem Abteilungsleiter", „wir zahlen zu spät und verlieren Skonto", „niemand weiß, wer das freigegeben hat". Das sind Probleme der Organisation, nicht der Buchhaltung.

Finmatics ist die Antwort, wenn die Beschwerde so klingt: „Wir erfassen im Monat 3.000 Belege von Hand", „bei Sammelrechnungen springt die Automatik ab", „unsere Automatisierungsquote liegt bei 60 Prozent und wir wissen nicht, warum". Das sind Probleme der Kontierung.

Kommen beide Beschwerden aus demselben Haus, liegt das daran, dass Unternehmen und Kanzlei verschiedene Dinge schmerzen. Dann braucht es auch zwei Antworten, oder ein System, das beide Ebenen bedient.

Die Naht zwischen Unternehmen und Kanzlei

Interessant ist der Übergang, weil dort in der Praxis die Reibung entsteht.

Gibt ein Unternehmen eine Rechnung in seinem Freigabesystem frei, ist damit die sachliche Prüfung erledigt, die Kontierung aber noch nicht. Die Kanzlei bekommt einen geprüften Beleg und beginnt ihre eigene Arbeit von vorn. Umgekehrt sieht das Unternehmen nicht, was die Kanzlei daraus gemacht hat, solange es nicht in die Auswertung schaut.

Für die Zusammenarbeit heißt das: Zwei Systeme, die sich nicht kennen, erzeugen zwei Wahrheiten über denselben Beleg. Wer beide einführt, sollte vorher klären, welches System bei Abweichungen führt und wie eine Rückfrage aus der Kanzlei ins Unternehmen gelangt.

Diese Naht ist der Grund, warum Plattformen entstehen, die den Beleg über beide Seiten hinweg führen. Bei docunest reicht der Mandant den Beleg über das Portal ein, die Kontierung nach SKR03 oder SKR04 passiert im selben System, Rückfragen laufen dokumentiert am Vorgang statt per E-Mail, und der fertige Buchungsstapel geht an die DATEV. Der Beleg wechselt dabei nicht die Systemgrenze, und es gibt nur einen Stand.

Wo die Kategoriegrenze tatsächlich verläuft

Die Softwarelandschaft rund um den Eingangsbeleg zerfällt in drei Kategorien, die in Auswahlgesprächen regelmäßig vermischt werden, weil alle drei mit Rechnungen zu tun haben.

Die erste Kategorie ist die Rechnungsfreigabe. Sie beantwortet die Frage, ob eine Verbindlichkeit sachlich berechtigt ist, wer sie bestätigt und wann sie bezahlt wird. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Entscheidung, kein Buchungssatz. Candis ordnet sich nach den öffentlichen Angaben des Anbieters dieser Kategorie zu.

Die zweite Kategorie ist die Belegverarbeitung und Kontierung. Sie beantwortet die Frage, auf welches Konto ein Vorgang gehört, mit welchem Steuerschlüssel, in welcher Periode und gegen welchen Kontenrahmen. Das Ergebnis ist ein Buchungssatz. Finmatics ordnet sich nach Anbieterangaben dieser Kategorie zu.

Die dritte Kategorie ist der Dokumentenaustausch zwischen Kanzlei und Mandant, also Portale und Datenräume. Sie beantwortet weder die Freigabe- noch die Kontierungsfrage, sondern die Transportfrage: Wie kommt der Beleg überhaupt dorthin, wo er verarbeitet wird. Keines der beiden hier verglichenen Systeme hat dort seinen Schwerpunkt.

Wer diese drei Kategorien konsequent auseinanderhält, spart sich einen erheblichen Teil der Demotermine. Die häufigste Fehlanschaffung entsteht nämlich nicht dadurch, dass ein schlechtes Produkt gekauft wird, sondern dadurch, dass ein gutes Produkt für eine Aufgabe gekauft wird, für die es nie gebaut wurde. Eine Kanzlei, die ein Freigabesystem beschafft, weil sie den Belegeingang ordnen wollte, hat am Ende eine sehr saubere Genehmigungskette und dieselbe Erfassungsarbeit wie vorher.

Splitbuchungen als Prüfstein

Wenn ein Kontierungssystem geprüft wird, ist die Aufteilung eines Belegs auf mehrere Positionen der aussagekräftigste Einzelfall. Finmatics nennt diesen Bereich nach eigenen Angaben ausdrücklich als Schwerpunkt, und das ist aus fachlicher Sicht nachvollziehbar, weil hier die meisten Automatiken abbrechen.

Der Grund liegt in der Struktur solcher Belege. Eine Sammelrechnung eines Großhändlers, eine Telefonrechnung mit privatem Anteil, eine Handwerkerrechnung mit Material und Lohnanteil oder eine Reisekostenabrechnung mit unterschiedlichen Steuersätzen sind formal je ein Dokument, buchhalterisch aber mehrere Vorgänge. Ein System, das nur Kopfdaten liest, also Rechnungsnummer, Datum, Lieferant und Bruttobetrag, kann diese Vorgänge nicht trennen. Es braucht die Positionsebene, eine Zuordnung je Position und eine Kontrolle, dass die Summe der Teilbeträge wieder den Gesamtbetrag ergibt.

Praktisch prüfenswert sind dabei drei Punkte. Erstens: Erkennt das System wiederkehrende Aufteilungsmuster desselben Lieferanten und schlägt sie beim nächsten Beleg von sich aus vor. Zweitens: Werden feste Aufteilungsschlüssel unterstützt, etwa ein prozentualer Privatanteil, oder muss jede Aufteilung von Hand eingegeben werden. Drittens: Was passiert bei Rundungsdifferenzen von wenigen Cent, die bei prozentualen Aufteilungen unvermeidlich sind.

Wer die Wirkung im eigenen Haus abschätzen will, zählt aus einem Monat die Belege, die heute aufgeteilt werden müssen, und multipliziert sie mit der durchschnittlichen Bearbeitungszeit. Erst diese Zahl macht aus einem Funktionsversprechen einen Nutzen. Die fachlichen Fallstricke sind in Splitbuchungen im Einzelnen beschrieben.

Belegverknüpfung und Vollständigkeitskontrolle

Ein Punkt, der in Auswahlgesprächen selten zur Sprache kommt und später den größten Ärger macht, ist die dauerhafte Verbindung zwischen Buchungssatz und Bilddatei.

Für die Prüfbarkeit einer Buchführung genügt es nicht, dass ein Beleg irgendwo abgelegt ist. Er muss vom Buchungssatz aus in vertretbarer Zeit auffindbar sein, und zwar über die gesamte Aufbewahrungsfrist. Genau das verlangen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung, und genau daran scheitern Systemlandschaften, in denen der Beleg in einem System liegt und die Buchung in einem anderen entsteht. Solange beide Seiten denselben Schlüssel führen, funktioniert es. Sobald jemand einen Beleg im Vorsystem löscht, umbenennt oder verschiebt, entsteht eine Buchung ohne auffindbaren Nachweis.

Die zweite Frage in diesem Zusammenhang ist die Vollständigkeit. Ein System kann sehr zuverlässig kontieren, was es bekommen hat, und trotzdem nichts darüber aussagen, was es nicht bekommen hat. Die fehlende Tankquittung, die Rechnung, die noch im Postfach eines Mitarbeiters liegt, der Beleg zur bereits abgebuchten Lastschrift: Diese Lücken fallen nur auf, wenn Zahlungen und Belege gegeneinander laufen. Deshalb ist der Bankabgleich nicht nur ein Komfortmerkmal, sondern das eigentliche Kontrollinstrument. Eine Zahlung ohne Beleg ist ein konkreter, benennbarer Fehlbestand, und eine Liste solcher Fälle ist die einzige belastbare Grundlage für eine Nachforderung beim Mandanten.

Wer einen Anbieter prüft, sollte sich deshalb nicht nur zeigen lassen, wie ein Beleg verarbeitet wird, sondern auch, wie das System eine Lücke sichtbar macht und in welcher Form diese Lücke beim Mandanten landet. Näheres dazu in Offene Posten abgleichen und in Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Was der Preisvergleich zeigt

Finmatics veröffentlicht eine Preisliste, Candis nicht. Für eine Vorauswahl ist das ein realer Vorteil, weil sich der Nutzen vorab gegen die Kosten rechnen lässt.

Die Faustregel für beide Kategorien lautet allerdings gleich: Der Preis muss gegen die Arbeitszeit gerechnet werden, die tatsächlich entfällt. Bei einem Freigabesystem ist das die Zeit für Nachfassen und die verlorenen Skontobeträge. Bei einem Kontierungssystem ist es die Zahl der Belege, die heute noch von Hand angefasst werden.

Beide Zahlen liegen in jedem Haus vor. Sie werden nur selten erhoben, bevor die Demotermine beginnen.

Ein Rechenbeispiel mit den veröffentlichten Zahlen

Weil Finmatics eine Preisliste veröffentlicht, lässt sich das Modell nachrechnen. Nach den öffentlich verfügbaren Angaben des Anbieters, Stand August 2026, liegt der Preis bei jährlicher Abrechnung zwischen 750 und 1.200 Euro monatlich für 3.000 Buchungszeilen, dazu einmalig 1.990 Euro Onboarding.

Daraus ergibt sich für ein volles Jahr:

Positionuntere Angabeobere Angabe
Laufende Kosten je Jahr9.000 Euro14.400 Euro
Onboarding einmalig1.990 Euro1.990 Euro
Erstes Jahr gesamt10.990 Euro16.390 Euro
Folgejahre9.000 Euro14.400 Euro

Bezogen auf 3.000 Buchungszeilen monatlich, also 36.000 Zeilen im Jahr, entspricht das im laufenden Betrieb rund 25 bis 40 Cent je Buchungszeile. Im ersten Jahr liegt der Wert einschließlich Onboarding bei etwa 31 bis 46 Cent.

Diese Zahl ist der eigentliche Vergleichsmaßstab, denn sie lässt sich der Alternative gegenüberstellen: Was kostet dieselbe Buchungszeile heute an Personalzeit. Wer für die manuelle Erfassung eines einfachen Belegs eine Minute ansetzt und die Vollkosten einer Fachkraft mit 45 Euro je Stunde rechnet, kommt auf etwa 75 Cent je Beleg. Der Vergleich ist damit nicht mehr eine Frage des Gefühls, sondern eine Frage der Automatisierungsquote: Wie viele Belege muss das System eigenständig durchbringen, damit sich die Lizenz trägt.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist unklar, wie sich der Preis oberhalb der genannten 3.000 Buchungszeilen verhält. Das ist eine Frage an das konkrete Angebot und sollte schriftlich beantwortet sein, bevor unterschrieben wird. Zweitens weist Candis keine vergleichbare öffentliche Preisliste aus, weshalb ein Kostenvergleich zwischen den beiden Systemen ohne individuelles Angebot nicht seriös möglich ist. Zur Methodik der Kostenrechnung siehe Was KI-Buchhaltung kostet.

Fragenkatalog für den Demotermin

Demonstrationen laufen üblicherweise mit Beispielbelegen des Anbieters, und die funktionieren erwartungsgemäß gut. Aussagekräftig wird ein Termin erst, wenn eigene Belege verwendet werden und wenn nach den Fällen gefragt wird, die in der Praxis Zeit kosten.

Für ein Freigabesystem sind das folgende Fragen:

  • Wie viele Freigabestufen sind abbildbar, und lassen sich Vertretungsregeln bei Urlaub oder Krankheit hinterlegen
  • Was passiert mit einer Rechnung, die niemand freigibt, und nach wie vielen Tagen wird eskaliert
  • Wie werden Teilfreigaben behandelt, wenn nur ein Teil der Lieferung angekommen ist
  • Welche Daten gehen an die Kanzlei, in welchem Format und in welchem Rhythmus
  • Bleibt der Beleg beim Datensatz, oder wird nur ein Verweis übergeben

Für ein Kontierungssystem sind es andere:

  • Mit welchen eigenen Belegen wird die Erkennung im Test gefüttert, und wer wählt sie aus
  • Wie verhält sich das System bei einem Lieferanten, den es noch nie gesehen hat
  • Wie wird eine Korrektur der Anwenderin oder des Anwenders übernommen, und ab wann wirkt sie
  • Wie werden Gutschriften, Anzahlungen und Fremdwährungsbelege behandelt
  • Was passiert bei einem Beleg ohne Textebene, also bei einem Foto oder einem Scan
  • Wie wird der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG erkannt

Die wichtigste Frage steht am Ende und gilt für beide Kategorien: Welche Kennzahl weist das System selbst aus, um den eigenen Nutzen zu belegen, und wie wird sie berechnet. Eine belastbare Antwort darauf trennt Anbieter, die ihre Wirkung messen, von Anbietern, die sie behaupten. Eine Anleitung dazu steht in Demo prüfen.

Wenn beide Systeme nebeneinander laufen

In größeren Konstellationen ist der Parallelbetrieb der Normalfall und nicht die Ausnahme. Das Unternehmen führt seine Freigabe, die Kanzlei führt ihre Buchführung. Damit daraus keine dauerhafte Reibung wird, sind vor der Einführung drei Punkte zu klären.

Erstens die Führung. Weichen die Angaben in beiden Systemen voneinander ab, etwa bei einer nachträglich geänderten Rechnung oder einer Teilzahlung, muss festgelegt sein, welcher Stand gilt und wer ihn korrigiert. Ohne diese Festlegung entstehen zwei Wahrheiten zu demselben Vorgang, und die Klärung kostet später mehr Zeit als die Absprache heute gekostet hätte.

Zweitens die Verantwortung für die Kontierung. Enthält die Übergabe des Unternehmens bereits Kontierungsvorschläge, sind das Vorschläge und keine Ergebnisse. Die Verantwortung für die Buchführung bleibt bei der Kanzlei, die sie erstellt. Das ist kein formaler Hinweis, sondern hat praktische Folgen: Steuersätze, die Behandlung gemischt genutzter Aufwendungen und die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung sind Beurteilungen und keine Datenfelder. Eine übernommene Vorkontierung gehört deshalb geprüft. Die sinnvolle Arbeitsteilung ist in Vorbereitende Buchhaltung beschrieben.

Drittens der Rückkanal. Jede Kanzlei hat Rückfragen, und in einer Konstellation mit zwei Systemen ist unklar, wo sie landen. Läuft die Rückfrage per E-Mail, ist sie außerhalb beider Systeme und damit weder auffindbar noch nachvollziehbar. Sinnvoll ist eine Festlegung, an welchem Objekt eine Rückfrage hängt, wer sie beantwortet und woran beide Seiten erkennen, dass sie erledigt ist.

Diese drei Punkte sind unabhängig von den Anbietern. Sie entscheiden aber darüber, ob aus zwei guten Systemen ein funktionierender Ablauf wird oder zwei Inseln mit einem Menschen als Brücke dazwischen.

Verschwiegenheit, Auftragsverarbeitung und Serverstandort

Sobald Belege ein System verlassen, das die Kanzlei selbst betreibt, wird die Auswahl auch zu einer berufsrechtlichen Frage. Sie ist ohne großen Aufwand zu klären, wird aber häufig erst beim Vertragsentwurf gestellt und verzögert dann die Einführung.

Drei Punkte gehören auf die Prüfliste. Der erste ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist keine Formalie, sondern muss die eingesetzten Unterauftragnehmer benennen, und diese Liste ist der interessantere Teil: Ein Anbieter, der Belegerkennung oder Sprachmodelle zukauft, gibt Daten weiter, und die Kette gehört bis zum Ende sichtbar gemacht.

Der zweite Punkt ist die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB in Verbindung mit § 57 StBerG. Für die Einbindung mitwirkender Personen bestehen eigene Anforderungen, die über den datenschutzrechtlichen Rahmen hinausgehen. Praktisch heißt das: Der Anbieter muss dokumentieren können, wer bei ihm auf Mandantendaten zugreifen kann und unter welchen Bedingungen. Die berufsrechtliche Seite ist in KI und Berufsrecht im Zusammenhang beschrieben.

Der dritte Punkt ist der Serverstandort samt Löschkonzept. Wo liegen die Daten, wie lange, und was passiert bei Vertragsende. Die letzte Teilfrage wird am häufigsten vergessen und ist die unangenehmste, wenn sie erst im Streitfall gestellt wird. Sinnvoll ist eine schriftliche Zusage, in welchem Format und in welcher Frist die eigenen Daten bei Beendigung zurückgegeben oder exportiert werden können.

Für den Vergleich der beiden Systeme ist wichtig: Diese Fragen stellen sich unabhängig davon, ob das System im Unternehmen oder in der Kanzlei betrieben wird. Sie stellen sich nur an unterschiedliche Adressaten. Beim Freigabesystem im Unternehmen ist der Mandant der Verantwortliche, bei einem Kontierungssystem in der Kanzlei ist es die Kanzlei. Wer beides einführt, führt zwei Prüfungen und zwei Verträge, und auch dieser Aufwand gehört in die Gesamtrechnung.

Verwandte Gegenüberstellungen

Wer in derselben Auswahlsituation steht, betrachtet üblicherweise auch diese Gegenüberstellungen:

  • Tabula oder Candis
  • BuchhaltungsButler oder Candis
  • DATEV oder Finmatics

Einen Überblick über alle Anbieter der Kategorie gibt der Marktvergleich zur KI-Buchhaltung.

Fazit

Es gibt keinen Sieger, weil es keinen gemeinsamen Wettbewerb gibt. Candis löst die Freigabe im Unternehmen, Finmatics löst die Kontierung in der Kanzlei.

Wer beides gegeneinander abwägt, sollte zuerst festlegen, wessen Zeit gespart werden soll. Fällt die Antwort auf das Unternehmen, ist ein Kontierungssystem die falsche Anschaffung. Fällt sie auf die Kanzlei, ist ein Freigabesystem die falsche. Fällt sie auf beide, steht die Frage an, ob zwei Systeme mit einer Naht dazwischen wirklich günstiger sind als eines, das den Beleg durchgehend führt.

Häufige Fragen

Kann Candis die Vorkontierung für eine Kanzlei übernehmen?

Candis erkennt Rechnungsdaten und kann Buchungsinformationen an die DATEV übergeben. Der Schwerpunkt liegt aber auf dem Freigabe- und Zahlungsprozess im Unternehmen, nicht auf der Vorkontierung eines gemischten Mandantenbestands durch die Kanzlei.

Wer bezahlt welches System üblicherweise?

Candis wird in der Regel vom Unternehmen beschafft, weil dort die Freigabekette liegt. Finmatics wird in der Regel von der Kanzlei beschafft, weil dort die Kontierung stattfindet. Diese Zuordnung erklärt die meisten Missverständnisse in Auswahlgesprächen.

Schließen sich die beiden aus?

Nein. Ein Unternehmen kann Rechnungen in Candis freigeben und bezahlen, während die Kanzlei die Buchführung mit einem eigenen System erledigt. Die Systeme greifen an unterschiedlichen Stellen der Kette.

Was kostet Finmatics?

Laut öffentlicher Preisliste des Anbieters, Stand August 2026, zwischen 750 und 1.200 Euro monatlich bei jährlicher Abrechnung für 3.000 Buchungszeilen, zuzüglich 1.990 Euro Onboarding. Candis weist keine vergleichbare öffentliche Preisliste aus.

Quellen und Stand

Stand August 2026. Angaben beruhen auf den öffentlichen Darstellungen der Anbieter und können sich ändern.

  • Finmatics, Preisliste
  • Candis, Anbieterseite

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Wir zeigen in 20 Minuten, welche Arbeitsschritte sich neben dem bestehenden System automatisieren lassen.

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