Steuermodi
Jede Rechnung hat einen Steuermodus, der bestimmt, wie die Umsatzsteuer behandelt wird und welcher Pflichthinweis auf die Rechnung gedruckt wird. Das System unterstützt sieben verschiedene Modi. Damit sind praktisch alle deutschen Rechnungsszenarien abgedeckt.
Wo wird der Modus gewählt?
- Stammdaten: Der Default wird aus dem Kleinunternehmer-Flag abgeleitet
- Wizard (neue Rechnung): Schritt 2 „Steuermodus": pro Rechnung wählbar
- Editor: Dropdown unterhalb des MwSt-Felds: auch nachträglich änderbar (solange Entwurf)
Die 7 Modi im Überblick
1. Standard (USt)
Wann: Der Normalfall: Regelbesteuerung mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
- MwSt wird ausgewiesen
- Kein Pflichthinweis nötig
- ZUGFeRD-Code:
S
2. Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Wann: Wenn deine Kanzlei/dein Unternehmen als Kleinunternehmer eingestuft ist (Umsatz unter 22.000 € Vorjahr / 50.000 € laufendes Jahr).
- Keine Umsatzsteuer
- Pflichthinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."
- ZUGFeRD-Code:
E(Exempt)
Wird automatisch gesetzt, wenn in den Stammdaten aktiviert.
3. Reverse-Charge (§ 13b UStG)
Wann: Bei B2B-Dienstleistungen an Kunden in der EU mit USt-IdNr. Die Steuerschuld geht auf den Kunden über.
- Keine Umsatzsteuer
- Pflichthinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG. VAT reverse charge: recipient is liable to pay VAT."
- Voraussetzung: USt-IdNr. des Kunden muss in den Kundenstammdaten hinterlegt sein
- ZUGFeRD-Code:
AE
4. Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG)
Wann: Bei Warenlieferungen an EU-B2B-Kunden mit USt-IdNr. (nicht Dienstleistungen).
- Keine Umsatzsteuer
- Pflichthinweis: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG"
- Voraussetzung: USt-IdNr. des Kunden muss hinterlegt sein
- ZUGFeRD-Code:
K
5. Bauleistung (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
Wann: Bei Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer. Steuerschuld geht auf den Auftraggeber über.
- Keine Umsatzsteuer
- Pflichthinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (Bauleistung)."
- ZUGFeRD-Code:
AE
6. Ausfuhr-Drittland (§ 4 Nr. 1a UStG)
Wann: Bei Lieferungen/Leistungen an Kunden außerhalb der EU (Schweiz, UK, USA etc.).
- Keine Umsatzsteuer
- Pflichthinweis: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG"
- ZUGFeRD-Code:
G(Free export)
7. Steuerbefreit (§ 4 UStG)
Wann: Für Berufsgruppen mit genereller Steuerbefreiung, z. B. Ärzte, Heilpraktiker, Lehrer, Versicherungsvermittler.
- Keine Umsatzsteuer
- Pflichthinweis: „Steuerfreie Leistung gemäß § 4 UStG"
- ZUGFeRD-Code:
E
Pflichthinweis anpassen
Der Pflichthinweis wird beim Moduswechsel automatisch vorbefüllt, kann aber pro Rechnung individuell angepasst werden, z. B. um ihn mehrsprachig zu ergänzen oder konkreter zu formulieren.
Das Textfeld erscheint unterhalb des Dropdowns und wird in der Live-Vorschau sofort sichtbar.
MwSt-Verhalten
Bei allen Modi außer Standard gilt:
- MwSt-Feld wird automatisch auf 0 gesetzt und im Editor ausgeblendet
- Die MwSt-Zeile verschwindet aus der Summen-Ansicht
- Der Bruttobetrag entspricht dem Nettobetrag
ZUGFeRD-Konformität
Jeder Modus setzt den korrekten CategoryCode im eingebetteten ZUGFeRD-XML (nach EN 16931 / UNTDID 5305): deine Rechnungen sind damit automatisch E-Rechnungs-konform und können von Finanzbehörden und Kunden maschinell verarbeitet werden.
Wichtig: Nach Versand nicht mehr änderbar
Der Steuermodus kann nur im Entwurf geändert werden. Sobald du eine Rechnung als "versendet" markiert hast, ist sie aus rechtlichen Gründen (GoBD) gesperrt. Wenn du einen falschen Modus gewählt hast, musst du die Rechnung stornieren und eine neue erstellen.
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